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Gründung

OHG gründen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf im Überblick

Pitchdeck Magazin Redaktion·
Zwei Geschäftsleute unterzeichnen bei einem Meeting Unterlagen für einen Beratungsvertrag.
Bild von Kampus Production auf Pexels

Du willst mit mindestens einem Partner ein Handelsgewerbe aufbauen und suchst eine Rechtsform ohne Kapitalhürde und mit überschaubarem Gründungsaufwand? Dann ist die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, eine der naheliegendsten Optionen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du eine OHG gründest, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, mit welchen Kosten du rechnen solltest und wie der Ablauf vom Gesellschaftsvertrag bis zum Handelsregistereintrag funktioniert. Dazu bekommst du Antworten auf die praktischen Folgefragen: Wie viel Startkapital braucht eine OHG wirklich, welche Förderung ist möglich, wer führt die Geschäfte – und was bedeutet die unbeschränkte Haftung konkret für dich?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für eine OHG brauchst du mindestens zwei Gesellschafter und ein Handelsgewerbe; ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht.
  • Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei möglich – schriftlich ist er aber dringend empfohlen.
  • Die Gründungskosten liegen meist zwischen rund 300 und 800 Euro, je nach Notar- und Registeraufwand.
  • Der Ablauf: Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Finanzamt, IHK oder HWK und Berufsgenossenschaft.
  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen – Details vertiefen wir in einem separaten Artikel.

Was ist eine OHG und für wen lohnt sie sich?

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft des Handelsrechts. Geregelt ist sie in den §§ 105 bis 160 des Handelsgesetzbuches (HGB); ergänzend gelten die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf deren Grundlage die OHG aufbaut. Entscheidendes Merkmal ist das Handelsgewerbe: Eine OHG betreibt ein gewerbliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert – klassisch etwa der Handel mit Waren, aber auch die Produktion von Gütern oder die Gastronomie im kaufmännischen Stil.

Für dich lohnt sich die OHG, wenn du gemeinsam mit mindestens einem Partner ein solches kaufmännisches Geschäft führen willst und Wert auf eine unkomplizierte Gründung ohne Stammkapital legst. Die Gesellschafter führen das Unternehmen selbst, bestimmen die Regeln im Gesellschaftsvertrag weitgehend frei und profitieren direkt vom Gewinn. Nicht geeignet ist die OHG dagegen für Freiberufler – diese sind keine Gewerbetreibenden – und für Kleingewerbe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb; die bleiben GbR oder Einzelunternehmen.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur GbR: Betreibt eine GbR ein Handelsgewerbe, wird sie kraft Gesetzes zur OHG. Eine starre gesetzliche Umsatzgrenze für diesen Übergang gibt es nicht – maßgeblich ist, ob Art und Umfang des Geschäfts einen kaufmännischen Betrieb erfordern. Die Kommanditgesellschaft (KG) wiederum ist die Schwester der OHG mit einem entscheidenden Unterschied: Dort haftet mindestens ein Gesellschafter nur in Höhe seiner Einlage. Einen kompakten amtlichen Überblick zu Merkmalen und steuerlichen Aspekten bietet die Industrie- und Handelskammer.

Steuerlich gilt die OHG als transparent: Die Gesellschaft selbst zahlt Gewerbe- und Umsatzsteuer, der Gewinn wird jedoch den Gesellschaftern zugerechnet und über deren persönliche Einkommensteuer erfasst – eine Körperschaftsteuer wie bei der GmbH gibt es nicht. Wie viel Umsatzsteuer du auf deine Preise aufschlagen musst, prüfst du am schnellsten mit einem Umsatzsteuer-Rechner. Im Gegenzug bist du als Kaufmann zur doppelten Buchführung verpflichtet, was den administrativen Aufwand gegenüber einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung erhöht.

Voraussetzungen für die OHG-Gründung

Die formalen Hürden für die OHG-Gründung sind überschaubar. Diese fünf Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • Mindestens zwei Gesellschafter: Eine OHG kannst du nicht allein gründen. Als Gesellschafter kommen natürliche oder juristische Personen infrage – auch eine GmbH darf Gesellschafterin sein.
  • Handelsgewerbe: Der gemeinsame Zweck muss ein Handelsgewerbe sein. Für freiberufliche Tätigkeiten oder private Projekte ist die OHG nicht vorgesehen.
  • Gesellschaftsvertrag: Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei und funktioniert theoretisch sogar mündlich. Aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Streit solltest du ihn immer schriftlich aufsetzen.
  • Gewerbeanmeldung: Vor Aufnahme der Tätigkeit meldest du die OHG beim zuständigen Gewerbeamt an – online oder persönlich.
  • Handelsregistereintrag: Die OHG ist eintragungspflichtig; die Anmeldung läuft über einen Notar beim zuständigen Registergericht.

Ein gesetzliches Mindestkapital gehört nicht zu den Voraussetzungen: Wie viel Geld und welche Einlagen die Gesellschafter einbringen, regelt allein der Gesellschaftsvertrag. Pflicht ist außerdem die Firmierung: Der Name der Gesellschaft muss den Zusatz „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ tragen, damit Geschäftspartner die Rechtsform und damit die Haftungslage sofort erkennen. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags selbst ist nur in Ausnahmefällen nötig – etwa wenn Grundstücke eingebracht werden. Die Anmeldung zum Handelsregister muss dagegen immer notariell beglaubigt werden – der Notar kommt also nicht wegen des Vertrags ins Spiel, sondern wegen der Eintragung. Eine ausführliche Übersicht zu Voraussetzungen, Firmierung und Anmeldung der Rechtsform bietet die IHK Berlin.

Startkapital OHG: Wie viel Geld brauchst du wirklich?

Beim Startkapital unterscheidet sich die OHG grundlegend von Kapitalgesellschaften wie der GmbH: Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Theoretisch kannst du eine OHG mit wenigen hundert Euro gründen. Verpflichtet bist du nur zur Kapitalaufbringung in der Höhe, die ihr im Gesellschaftsvertrag vereinbart – als Bareinlage oder als Sacheinlage, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Warenbestände.

In der Praxis solltest du die Frage anders stellen: Nicht „Was ist nötig?“, sondern „Was reicht, bis die OHG tragfähig läuft?“ Rechne die ersten Monate ehrlich durch: Gründungskosten, Wareneinkauf oder Ausstattung, Miete, Marketing und deine private Lebenshaltung, solange die Gesellschaft noch keinen Gewinn abwirft. Ab welchem Umsatz die OHG ihre Kosten vollständig deckt, ermittelst du mit unserem Break-Even-Rechner. Ein Beispiel: Ein Gründungsteam mit Onlineshop kalkuliert seine Verkaufspreise mit einem Preiskalkulations-Rechner und plant den Erstbestand an Ware, das Budget für den Shopaufbau sowie eine Reserve für drei Monate Fixkosten. Eine solche konkrete Rücklage ist sinnvoller als jede theoretische Untergrenze, die im Ernstfall nicht trägt.

Denk außerdem an die Kehrseite der persönlichen Haftung: Eine solide Kapitalausstattung wirkt doppelt. Sie puffert wirtschaftliche Durststrecken und senkt die Wahrscheinlichkeit, dass betriebliche Verbindlichkeiten dein Privatvermögen erreichen. Und falls das eigene Geld nicht reicht: Finanzierungswege von der Hausbank bis zum KfW-Förderkredit stellt der Abschnitt weiter unten vor.

Kosten der OHG-Gründung im Überblick

Die OHG zählt zu den günstigsten Rechtsformen, weil kein Stammkapital gebunden wird. Die Gründungskosten entstehen vor allem durch Behörden, Register und – falls gewünscht – professionelle Beratung. Die folgenden Größenordnungen gelten für Deutschland (Stand 2026); die konkreten Beträge variieren je nach Gemeinde, Bundesland und Umfang der notariellen Leistungen.

KostenpositionGrößenordnungHinweis
Gewerbeanmeldungca. 20–60 EuroJe nach Gemeinde; Anmeldung beim Gewerbeamt vor Geschäftsaufnahme
Notar / Beurkundungca. 200–500 EuroBeurkundung des Gesellschaftsvertrags und beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
Handelsregisterca. 100–200 EuroRegistergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht
Beratung (optional)individuellRechtsanwalt oder Steuerberater für Vertragsgestaltung und steuerliche Einordnung
Startkapitalkeine MindesthöheHöhe der Einlagen frei vereinbar; an den tatsächlichen Betriebsbedarf anpassen

Unterm Strich solltest du für die formale Gründung mit rund 300 bis 800 Euro rechnen. Entscheidest du dich für einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag und anwaltliche oder steuerliche Begleitung, steigt der Betrag entsprechend – meist gut investiert, weil ein passgenauer Vertrag spätere Konflikte verhindert. Nicht in der Tabelle enthalten sind laufende Kosten wie Buchhaltung oder Kammerbeiträge; die fallen erst im laufenden Betrieb an und hängen von Umsatz und Gewinn ab.

Konkret heißt das für deine Planung: Als im Handelsregister eingetragene Gesellschaft ist die OHG stets IHK-beitragspflichtig; die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Grundbeitrag und einer am Gewerbeertrag orientierten Umlage nach dem jeweiligen IHK-Beitragstarif. Die Beiträge der Berufsgenossenschaft richten sich nach dem Gefahrtarif deiner Branche und der gezahlten Lohnsumme; als Gesellschafter kannst du dich zusätzlich freiwillig gegen Arbeitsunfälle versichern. Den größten laufenden Posten bildet häufig der Steuerberater: Weil die OHG zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, fallen für laufende Buchhaltung, Steuererklärungen und den Jahresabschluss regelmäßige Kosten an, die mit dem Transaktionsvolumen steigen. Wie viel jeder einzelne Verkauf zur Deckung dieser laufenden Kosten beiträgt, kannst du mit einem Deckungsbeitrags-Rechner ermitteln. Diese Posten werden oft erst Monate nach der Anmeldung fällig, gehören aber von Anfang an in deine Liquiditätsplanung – sie entscheiden mit darüber, wie viel Startkapital die OHG wirklich braucht.

Infografik: Kosten der OHG-Gründung im Überblick Kostenposition: Gewerbeanmeldung | Größenordnung: ca. 20–60 Euro | Hinweis: Je nach...

In 6 Schritten zur OHG: Vom Vertrag bis zur Eintragung

Der Gründungsprozess folgt einer klaren Reihenfolge. Von der ersten Vertragsfassung bis zur abgeschlossenen Anmeldung vergehen je nach Vorbereitung und Registergericht meist wenige Wochen. So gehst du vor:

  • Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Regelt schriftlich Name und Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand, die Einlagen, Geschäftsführung und Vertretung, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie Regelungen für Austritt, Nachfolge und Auflösung. Muster sind ein guter Startpunkt; bei komplexeren Konstellationen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
  • Gewerbe anmelden. Beim Gewerbeamt deines Standorts meldest du die OHG vor Aufnahme der Tätigkeit an. Das Amt leitet die Informationen automatisch an Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft weiter – diese Stellen melden sich dann bei dir.
  • Handelsregistereintrag veranlassen. Die Anmeldung erfolgt zwingend über einen Notar, der die Erklärungen beglaubigt und elektronisch beim Registergericht einreicht. Rechtlich entsteht die OHG bereits mit dem Gesellschaftsvertrag und der Aufnahme des Geschäftsbetriebs; die Eintragung wirkt deshalb nur deklaratorisch, ist aber Pflicht und schafft öffentliche Klarheit über Firma und Vertretung.
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus – am einfachsten digital über ELSTER. Danach erhält die OHG ihre Steuernummer. Auf demselben Weg beantragst du bei Bedarf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, etwa für innergemeinschaftlichen Handel.
  • Kammermitgliedschaft klären. Die OHG ist Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK); Handwerksbetriebe im kaufmännischen Stil melden sich zusätzlich bei der Handwerkskammer (HWK). In der Regel treten die Kammern nach der Gewerbeanmeldung von selbst an dich heran. Ein Merkblatt der Handwerkskammer Berlin fasst die wichtigsten Punkte zur OHG kompakt zusammen.
  • Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls Agentur für Arbeit. Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung, ist Pflicht – auch ohne Angestellte. Sobald die OHG Personal beschäftigt, beantragst du außerdem eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, um Sozialversicherungsmeldungen abgeben zu können.

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar ist ein eigenes Geschäftskonto. Weil du als OHG-Gesellschafter privat haftest, schafft die saubere Trennung von privatem und betrieblichem Geldfluss klare Verhältnisse – für die Buchhaltung, die Steuererklärung und den Streitfall unter Gesellschaftern.

OHG-Geschäftsführung: Wer entscheidet was?

Die gesetzliche Grundregel steht in § 114 HGB: Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet – und zwar einzeln. Ohne abweichende Vereinbarung darf also jeder Gesellschafter gewöhnliche Geschäfte allein abschließen, vom Wareneinkauf bis zum Arbeitsvertrag. Außergewöhnliche Geschäfte dagegen, etwa die Aufnahme hoher Kredite, die Erteilung von Prokura oder der Verkauf von Grundstücken, erfordern die Zustimmung aller Gesellschafter. Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Geschäftsführern muss das strittige Geschäft ruhen, bis die Gesellschafter gemeinsam entscheiden.

In der Praxis ist diese Einzelgeschäftsführung bei mehreren Gesellschaftern oft unhandlich – und riskant, wenn unterschiedliche Vorstellungen aufeinanderprallen. Der Gesellschaftsvertrag darf das ändern: Ihr könnt die Geschäftsführung auf einzelne Gesellschafter beschränken, eine Gesamtgeschäftsführung vereinbaren, bei der wichtige Entscheidungen nur gemeinsam fallen, oder Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäftsarten und Betragsgrenzen festlegen. Solche Regeln gehören zu den wichtigsten Vertragspunkten überhaupt, weil unklare Kompetenzen der häufigste Zündstoff in Personengesellschaften sind. Wie Geschäftsführung und Vertretung bei der offenen Handelsgesellschaft geregelt sind, erläutert auch die IHK Elbe-Weser.

Zusätzlich könnt ihr Prokura erteilen, etwa an einen angestellten Betriebsleiter, der selbst nicht Gesellschafter ist. Die Prokura muss von allen Gesellschaftern beschlossen und ins Handelsregister eingetragen werden. Der Prokurist darf die OHG dann im Geschäftsverkehr weitgehend umfassend vertreten – für das Tagesgeschäft oft die pragmatischste Lösung, wenn kein Gesellschafter dauerhaft vor Ort ist.

Fördermöglichkeiten und Finanzierung für deine OHG

Bei der OHG-Finanzierung denkst du am besten nicht in Richtung Wagniskapital: Für Personengesellschaften sind klassische Beteiligungen selten, weil ein Investor als neuer Gesellschafter unbeschränkt haften würde – für externe Geldgeber ein kaum kalkulierbares Risiko. Finanziert wird die OHG deshalb in der Regel über drei Wege: Einlagen der Gesellschafter, Bankkredite und öffentliche Förderprogramme.

Eigenkapital und Gesellschaftereinlagen. Die einfachste Finanzierungsquelle seid ihr selbst: Bareinlagen, Sacheinlagen oder Gesellschafterdarlehen, mit denen ein Gesellschafter der OHG Geld leiht, ohne seinen Anteil zu verändern. Haltet Höhe, Verzinsung und Rückzahlung in jedem Fall schriftlich fest. Finanziert ihr die OHG komplett aus eigener Kraft, spricht man von Bootstrapping ohne Fremdkapital – ein Weg, der zur kapitalarmen Gründung dieser Rechtsform gut passt.

Bankkredite. Bei klassischen Krediten hat die OHG einen praktischen Vorteil: Weil die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften, ist das Ausfallrisiko für Banken geringer als bei Kapitalgesellschaften. Entsprechend bereitwillig vergeben viele Institute Kredite an OHGs – die private Bonität der Gesellschafter spielt dabei direkt mit hinein.

KfW ERP-Gründerkredit – StartGeld. Das bekannteste Förderprogramm für Gründer ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW: Damit finanzierst du Investitionen und Betriebsmittel – vom Firmenwagen über Maschinen bis zur Laden- oder Werkstattausstattung; die maximale Kredithöhe liegt im sechsstelligen Bereich und richtet sich nach dem aktuellen Programmstand. Gefördert werden Existenzgründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach der Geschäftsaufnahme. Beantragt wird der Kredit über deine Hausbank, die ihn an die KfW durchleitet; die konkreten Konditionen hängen von eurer Bonität und dem Vorhaben ab.

Landesförderprogramme und Bürgschaften. Ergänzend gibt es Förderkredite der Bundesländer sowie Bürgschaftsprogramme, die fehlende Sicherheiten teilweise ersetzen. Welche Kombination zu eurem Vorhaben passt, klärst du am besten, bevor du den Kreditantrag stellst – zum Beispiel im Gründungsgespräch bei deiner IHK oder direkt mit der Hausbank.

Haftung bei der OHG: Das Wichtigste in Kürze

Die Haftung ist der Punkt, den du vor der Gründung nicht überfliegen solltest. Nach § 128 HGB haften alle Gesellschafter für Verbindlichkeiten der OHG unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch – mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem gesamten Privatvermögen. Gesamtschuldnerisch heißt: Ein Gläubiger darf sich aussuchen, von welchem Gesellschafter er den vollen Betrag verlangt; wie ihr euch intern ausgleicht, ist ihm gleich.

Zwei weitere Punkte solltest du kennen: Erstens ist eine Haftungsbeschränkung nur im Innenverhältnis zwischen euch möglich – gegenüber Gläubigern ist sie wirkungslos. Zweitens haftet auch, wer später in eine bestehende OHG eintritt, grundsätzlich für deren bereits bestehende Verbindlichkeiten mit. Beim Austritt gilt seit dem 1. Januar 2024 das modernisierte Personengesellschaftsrecht (MoPeG): Die frühere fünfjährige Nachhaftung ist weitgehend entfallen; für Verbindlichkeiten, die nach dem Ausscheiden begründet werden, haftet ein ausgeschiedener Gesellschafter grundsätzlich nicht mehr.

Was die Haftung im Detail bedeutet – von der Haftung neuer Gesellschafter bis zu den Unterschieden nach der MoPeG-Reform –, vertiefen wir in einem separaten Artikel zur OHG-Haftung.

Häufige Fehler bei der OHG-Gründung

Die meisten Probleme einer OHG entstehen nicht im laufenden Betrieb, sondern bereits bei der Gründung – durch Punkte, die Gründer überspringen oder aufschieben. Diese fünf Fehler solltest du vermeiden:

  • Auf einen mündlichen Vertrag setzen: Die Formfreiheit ist kein Freifahrtschein. Ohne schriftliche Fassung gibt es im Streitfall keine verlässliche Grundlage – und Erinnerungen gehen auseinander.
  • Geschäftsführung und Gewinnverteilung offenlassen: Wer nicht regelt, wer entscheiden darf und wie Gewinne geteilt werden, erzeugt Konflikte im Alltag, die sich kaum noch reparieren lassen.
  • Die Haftung unterschätzen: Die unbeschränkte Privathaftung gilt auch für Fehler deines Mitgesellschafters. Prüfe deshalb genau, mit wem du gründest, und ziehe eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht.
  • Privates und Geschäftliches vermischen: Ohne Geschäftskonto und saubere Buchführung wird die Trennung von privat und betrieblich schnell zum Chaos – spätestens bei der Steuererklärung.
  • Die Handelsregisteranmeldung verschieben: Die Eintragung ist Pflicht. Wer den Geschäftsbetrieb aufnimmt und die Anmeldung hinauszögert, riskiert Ordnungsgeld und Rechtsunsicherheit im Geschäftsverkehr.

Hakst du diese Punkte bei der Gründung sauber ab, startet die OHG auf einem belastbaren Fundament – und du vermeidest genau die Konflikte, an denen Personengesellschaften in der Praxis am häufigsten scheitern.

Die OHG ist die unkomplizierteste Rechtsform für Gründer, die gemeinsam ein Handelsgewerbe aufziehen wollen: keine Kapitalhürde, ein klarer Ablauf, volle Entscheidungsmacht bei den Gesellschaftern. Ihr Preis ist die private Haftung – wäge sie bewusst ab, bevor du den Gesellschaftsvertrag unterschreibst.

FAQ zur OHG-Gründung

Kann man eine OHG allein gründen?

Nein. Für eine OHG brauchst du mindestens zwei Gesellschafter – natürliche oder juristische Personen. Wenn du ein Handelsgewerbe allein starten willst, kommen stattdessen das eingetragene Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft wie die UG beziehungsweise GmbH infrage.

Braucht man Startkapital für eine OHG?

Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht. Ihr legt die Höhe der Einlagen selbst im Gesellschaftsvertrag fest. Realistisch solltest du trotzdem genug Geld für die Gründungskosten und die ersten Betriebsmonate einplanen – eine konkrete Einordnung liefert der Abschnitt zum Startkapital weiter oben.

Wie finanziert man eine OHG?

Üblicherweise über Einlagen der Gesellschafter, Bankkredite und öffentliche Fördermittel wie den KfW ERP-Gründerkredit StartGeld, dessen Förderhöhe je nach Programmstand im sechsstelligen Bereich liegt. Klassische Beteiligungen durch externe Investoren sind bei Personengesellschaften wegen der unbeschränkten Haftung dagegen selten.

Wer führt die Geschäfte in einer OHG?

Gesetzlich ist jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§ 114 HGB). Der Gesellschaftsvertrag kann davon abweichen – etwa mit Gesamtgeschäftsführung oder der Übertragung auf einzelne Gesellschafter. Auch die Erteilung von Prokura an Nicht-Gesellschafter ist möglich.

Ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht?

Ja, die OHG ist eintragungspflichtig; die Anmeldung erfolgt über einen Notar. Die Eintragung wirkt allerdings deklaratorisch: Die OHG entsteht bereits mit dem Gesellschaftsvertrag und der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, nicht erst mit dem Registereintrag.

Wann wird aus einer GbR automatisch eine OHG?

Sobald eine GbR ein Handelsgewerbe betreibt – also ein Unternehmen, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert –, gilt sie kraft Gesetzes als OHG. Eine feste gesetzliche Umsatzgrenze, wie sie im Netz häufig behauptet wird, existiert nicht; im Zweifel entscheidet die kaufmännische Prüfung des Einzelfalls.

Welche Steuern zahlt eine OHG?

Die OHG selbst zahlt Gewerbesteuer und Umsatzsteuer; eine Körperschaftsteuer gibt es nicht. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen mit ihrer persönlichen Einkommensteuer versteuert. Als Kaufmann ist die OHG außerdem zur doppelten Buchführung verpflichtet.

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