Kapitalerhöhung: Definition, Arten, Ablauf und Beispiel für Gründer

Eine Kapitalerhöhung ist die formelle Erhöhung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft – bei der GmbH des Stammkapitals, bei der AG des Grundkapitals. Sie erfolgt durch die Ausgabe neuer Anteile oder die Umwandlung von Rücklagen und dient dazu, das Eigenkapital des Unternehmens zu stärken.
Wenn dein Startup frisches Geld braucht, ohne einen Kredit aufzunehmen, führt der Weg fast immer über eine Kapitalerhöhung: Investoren zeichnen neue Geschäftsanteile, das Stammkapital steigt, und die Gesellschaft erhält zusätzliches Eigenkapital. Aber auch etablierte Unternehmen nutzen das Instrument – etwa zur Finanzierung von Wachstum, zur Stärkung der Bilanz oder zur Vorbereitung eines Börsengangs. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, was eine Kapitalerhöhung ist, welche Arten es gibt, wie das Verfahren bei GmbH und AG abläuft und wie sich neue Anteile auf deine Beteiligungsquote auswirken – inklusive einer konkreten Beispielrechnung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Kapitalerhöhung erhöht das Nennkapital (Stamm- oder Grundkapital) einer Kapitalgesellschaft, meist durch die Ausgabe neuer Anteile gegen Einlagen.
- Es gibt vier Arten: die ordentliche Kapitalerhöhung, das genehmigte Kapital, die bedingte Kapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
- Der Ablauf folgt einem festen Verfahren: Gesellschafterbeschluss, notarielle Beurkundung, Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister – erst mit der Eintragung wird die Erhöhung wirksam.
- Zeichnen Alt-Gesellschafter nicht mit, sinkt ihre prozentuale Beteiligung – dieser Effekt heißt Verwässerung.
- GmbH und AG unterscheiden sich vor allem bei Mehrheitserfordernissen, Formvorschriften und typischen Instrumenten wie dem genehmigten Kapital.
Was ist eine Kapitalerhöhung?
Streng genommen meint die Kapitalerhöhung die Erhöhung des in der Satzung festgelegten Nennkapitals: Bei der GmbH ist damit das Stammkapital gemeint (mindestens 25.000 Euro), bei der Aktiengesellschaft das Grundkapital (mindestens 50.000 Euro). Weil das Nennkapital nur durch einen formellen Beschluss der Gesellschafter verändert werden kann, ist die Kapitalerhöhung ein gesetzlich eng geregeltes Verfahren – im GmbH-Gesetz (GmbHG) für die GmbH, im Aktiengesetz (AktG) für die AG.
Der Zweck ist in den meisten Fällen einfach: Das Unternehmen braucht zusätzliches Eigenkapital. Im Gegensatz zu einem Kredit muss Eigenkapital nicht zurückgezahlt werden und verzinst sich nicht – dafür erhalten die Kapitalgeber Anteile und damit Mitsprache sowie einen Anspruch auf künftige Gewinne. Typische Anlässe sind:
- Wachstumsfinanzierung: Neue Produkte, Märkte oder Mitarbeiter werden mit frischem Kapital finanziert.
- Finanzierungsrunden: Bei Startups ist die Kapitalerhöhung der Standardweg, mit dem Business Angels und Venture-Capital-Fonds einsteigen.
- Bilanzstärkung: Ein höheres Eigenkapital verbessert die Eigenkapitalquote und die Bonität gegenüber Banken.
- Sanierung: In der Krise kann eine Kapitalerhöhung helfen, die Überschuldung abzuwenden – hier sind die rechtlichen Anforderungen allerdings besonders streng.
Wichtig für die Praxis: Der Betrag, den ein Investor tatsächlich zahlt, muss nicht vollständig ins Nennkapital fließen. Zahlt er mehr als den Nennbetrag seiner Anteile, landet der übersteigende Teil – das sogenannte Agio – in der Kapitalrücklage. So kann ein Startup beispielsweise 500.000 Euro aufnehmen, obwohl das Stammkapital nur um 25.000 Euro steigt. Diese Konstruktion ist bei Finanzierungsrunden die Regel, weil das Stammkapital nicht unnötig hoch geschraubt werden soll.
Arten der Kapitalerhöhung im Überblick
Je nachdem, woher das Kapital stammt und wer über die Erhöhung entscheidet, unterscheiden sich die Verfahren deutlich. Vier Arten sind für die Praxis relevant – für dich als Gründer ist vor allem die erste wichtig.
1. Ordentliche Kapitalerhöhung (gegen Einlagen)
Die ordentliche Kapitalerhöhung ist die klassische und mit Abstand häufigste Form. Die Gesellschaft gibt neue Anteile aus, die Alt-Gesellschafter oder neue Investoren gegen eine Einlage übernehmen – als Bareinlage in Geld oder als Sacheinlage, etwa in Form von Maschinen, Patenten oder Unternehmensanteilen. Bei der GmbH ist sie in § 55 GmbHG geregelt, bei der AG in den §§ 182 ff. AktG. Voraussetzung ist immer ein Beschluss der Gesellschafterversammlung beziehungsweise Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit, in der Regel drei Viertel der abgegebenen Stimmen beziehungsweise des vertretenen Kapitals. Die Satzung kann strengere Anforderungen vorsehen. Nahezu jede Startup-Finanzierungsrunde läuft rechtlich als ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlage.
2. Genehmigte Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital)
Beim genehmigten Kapital ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand, das Grundkapital innerhalb eines Zeitraums von höchstens fünf Jahren bis zu einem festgelegten Nennbetrag durch die Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen (§§ 202 ff. AktG). Der Vorteil: Für die einzelne Ausgabe ist kein neuer Hauptversammlungsbeschluss nötig; das Unternehmen kann schnell auf Kapitalbedarf oder günstige Marktlagen reagieren. Das Instrument ist AG-typisch und kommt vor allem bei börsennotierten Gesellschaften zum Einsatz; für die klassische GmbH sieht das Gesetz keine entsprechende Ermächtigung vor.
3. Bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital)
Die bedingte Kapitalerhöhung dient einem vorab festgelegten Zweck (§§ 192 ff. AktG): Sie wird nur in dem Maße durchgeführt, in dem Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten ihre Rechte ausüben. Typische Fälle sind Wandelanleihen, Optionsprogramme für Mitarbeiter (ESOP) oder Wandeldarlehen, die in der Startup-Finanzierung häufig vorkommen. Das Grundkapital steigt erst, wenn tatsächlich gewandelt wird – bis dahin ist das bedingte Kapital nur eine Vorratsmaßnahme im Register.
4. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Bei dieser nominellen Kapitalerhöhung fließt kein neues Geld in das Unternehmen. Stattdessen werden freie Kapital- und Gewinnrücklagen in Nennkapital umgewandelt (§§ 207 ff. AktG, für die GmbH §§ 57c ff. GmbHG). Der Wert der Gesellschaft ändert sich dadurch nicht – es wird lediglich vorhandenes Eigenkapital in der Bilanz umgeschichtet. Gründe können die Stärkung des haftenden Kapitals oder die Anpassung des Nennkapitals an ein deutlich höheres tatsächliches Vermögen sein. Für Gründer ist diese Form vor allem als bilanzielles Instrument relevant, nicht als Finanzierungsquelle.
Für die Praxis heißt das: Suchst du frisches Geld für dein Unternehmen, geht es fast immer um die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Die übrigen Formen sind Spezialinstrumente – nützlich im richtigen Kontext, aber kein Ersatz für eine echte Finanzierung.
Ablauf einer Kapitalerhöhung: Schritte und Beteiligte
Das Verfahren ist gesetzlich streng formalisiert, damit Gläubiger und Gesellschafter geschützt sind. Am Beispiel der GmbH – der für Gründer relevantesten Rechtsform – sieht der Weg von der Entscheidung bis zur Wirksamkeit so aus:
| Schritt | Was passiert | Beteiligte |
|---|---|---|
| 1. Vorbereitung | Kapitalbedarf, Erhöhungsbetrag und Ausgabepreis werden festgelegt; die Satzung wird auf Mehrheitserfordernisse und Vorkaufsrechte geprüft. | Gesellschafter, Geschäftsführung, ggf. Steuerberater oder Anwalt |
| 2. Gesellschafterbeschluss | Die Gesellschafterversammlung beschließt die Kapitalerhöhung, in der Regel mit Dreiviertelmehrheit; der Beschluss wird notariell beurkundet. | Gesellschafter, Notar |
| 3. Übernahmeerklärung | Die neuen Anteile werden von Alt-Gesellschaftern oder neuen Investoren übernommen (Zeichnung), ebenfalls in notarieller Form. | Zeichner (Alt-Gesellschafter, Investoren), Notar |
| 4. Einzahlung | Die vereinbarten Einlagen werden auf das Geschäftskonto gezahlt; ein etwaiges Agio fließt in die Kapitalrücklage. | Zeichner, Geschäftsführung, Bank |
| 5. Anmeldung zum Handelsregister | Die Geschäftsführung meldet die Erhöhung notariell beglaubigt an und versichert, dass die Einlagen geleistet sind. | Geschäftsführer, Notar |
| 6. Eintragung und Wirksamkeit | Das Registergericht trägt das erhöhte Stammkapital ein – erst jetzt ist die Kapitalerhöhung wirksam. | Registergericht, Geschäftsführung |
Zwei Punkte aus dem Verfahren solltest du dir merken. Erstens: Ohne Notar geht nichts. Beschluss, Übernahmeerklärung und Anmeldung sind formgebunden, und Fehler führen im schlimmsten Fall zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung durch das Registergericht. Zweitens wird die Kapitalerhöhung erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam – vorher ist das Nennkapital rechtlich noch nicht erhöht. In der Praxis dauert der komplette Durchlauf vom ersten Termin bis zur Eintragung meist mehrere Wochen, je nach Terminlage beim Notar und Registergericht.
Bei einer Finanzierungsrunde kommen vor dem formalen Verfahren typischerweise Term Sheet und Beteiligungsvertrag: Darin werden Bewertung, Mitspracherechte und weitere Bedingungen geregelt. Diese vertraglichen Punkte sind nicht Teil des registerrechtlichen Verfahrens, prägen aber die wirtschaftliche Seite der Runde. Bei der AG läuft das Verfahren im Kern analog – Hauptversammlungsbeschluss statt Gesellschafterbeschluss, zusätzlich sind Vorstand und Aufsichtsrat an Durchführung und Anmeldung beteiligt.

Beispielrechnung: Wie sich Anteile und Verwässerung ändern
Abstrakt klingt die Verwässerung kompliziert – mit Zahlen wird sie sofort verständlich. Das folgende Rechenbeispiel ist frei erfunden und dient nur der Veranschaulichung – es bildet keine reale Firma und keine reale Finanzierungsrunde ab.
Ausgangslage (Beispiel): Zwei Gründer halten je 50 Prozent einer GmbH. Das Stammkapital beträgt 100.000 Euro, aufgeteilt in 100.000 Geschäftsanteile à 1 Euro – jeder Gründer hält 50.000 Anteile. Ein Investor möchte 500.000 Euro einzahlen. Vertraglich wird vereinbart: 25.000 Euro fließen als 25.000 neue Anteile ins Stammkapital, die restlichen 475.000 Euro gehen als Agio in die Kapitalrücklage.
Nach der Kapitalerhöhung (Beispiel): Das Stammkapital steigt von 100.000 auf 125.000 Euro, die Gesamtzahl der Anteile von 100.000 auf 125.000. Die Beteiligungsquoten verschieben sich wie folgt:
| Gesellschafter | Anteile vorher | Quote vorher | Anteile nachher | Quote nachher |
|---|---|---|---|---|
| Gründer A | 50.000 | 50 % | 50.000 | 40 % |
| Gründer B | 50.000 | 50 % | 50.000 | 40 % |
| Investor (neu) | 0 | 0 % | 25.000 | 20 % |
| Summe | 100.000 | 100 % | 125.000 | 100 % |
Die Rechnung dahinter ist simpel: Die Quote eines Gesellschafters ergibt sich aus seinen Anteilen geteilt durch die Gesamtzahl aller Anteile. Für Gründer A heißt das nach der Erhöhung: 50.000 ÷ 125.000 = 40 Prozent. Beide Gründer verlieren jeweils 10 Prozentpunkte – das ist die Verwässerung. Relativ betrachtet sinkt ihre Beteiligung um 20 Prozent.
Wichtig ist die Einordnung: Verwässerung bedeutet nicht automatisch einen Vermögensverlust. Durch die Einzahlung des Investors steigt der Wert des Unternehmens – im Beispiel allein um die 500.000 Euro frisches Kapital. Ob der kleinere Anteil am Ende mehr oder weniger wert ist, hängt von der Bewertung ab, zu der die Runde stattfindet. Genau deshalb ist die Unternehmensbewertung der entscheidende Verhandlungspunkt jeder Finanzierungsrunde.
Zur Verwässerung gehört außerdem ein Schutzmechanismus: das Bezugsrecht. Alt-Gesellschafter haben grundsätzlich das Recht, so viele neue Anteile zu zeichnen, dass ihre Quote erhalten bleibt. Nur wenn sie darauf verzichten oder das Bezugsrecht wirksam ausgeschlossen wird, verwässert ihre Beteiligung. Als Gründer solltest du daher vor jeder Runde prüfen, wie sich die neuen Anteile auf den Cap Table auswirken – am besten mit einer einfachen Vorher-nachher-Rechnung wie oben.
Kapitalerhöhung bei der AG
Bei der Aktiengesellschaft gelten eigene Regeln, die vor allem für größere oder börsenorientierte Unternehmen relevant sind. Die Kapitalerhöhung bei der AG bezeichnet die Erhöhung des Grundkapitals und ist in den §§ 182 ff. Aktiengesetz geregelt.
Der zentrale Unterschied zur GmbH liegt im Beschlussorgan: Statt der Gesellschafterversammlung entscheidet die Hauptversammlung. Für die ordentliche Kapitalerhöhung ist ein Beschluss mit mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich (§ 182 Abs. 1 AktG); die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit festlegen, für bestimmte Maßnahmen jedoch nur eine größere. Auch hier gilt: Wirksam wird die Erhöhung erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen, sogenannten jungen Aktien (§ 186 AktG). Es soll verhindern, dass ihre Beteiligungsquote und ihr Stimmrechtsanteil gegen ihren Willen verwässert werden. Der Bezugsrechtsausschluss ist möglich, erfordert aber ebenfalls eine Dreiviertelmehrheit und muss sachlich gerechtfertigt sein – etwa beim gezielten Einstieg eines strategischen Investors.
Praktisch bedeutsam ist bei der AG das genehmigte Kapital: Die Hauptversammlung kann den Vorstand ermächtigen, das Grundkapital innerhalb von bis zu fünf Jahren um einen festgelegten Betrag zu erhöhen, ohne dass jede einzelne Ausgabe erneut beschlossen werden muss. Börsennotierte Unternehmen nutzen das regelmäßig, um schnell Kapital am Markt aufzunehmen. Ergänzend kommt das bedingte Kapital zum Einsatz, etwa zur Absicherung von Wandelanleihen.
Für Gründer ist die AG-Kapitalerhöhung meist erst in späteren Phasen relevant – etwa bei der Vorbereitung eines Börsengangs oder wenn die GmbH in eine AG umgewandelt wird. In der Frühphase dominiert klar das GmbH-Verfahren.
Häufige Fragen zur Kapitalerhöhung
Was ist eine Kapitalerhöhung bei einer AG?
Bei der AG ist die Kapitalerhöhung die Erhöhung des Grundkapitals, geregelt in den §§ 182 ff. AktG. Die Hauptversammlung beschließt sie mit mindestens Dreiviertelmehrheit des vertretenen Grundkapitals; bestehende Aktionäre haben ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien. Neben der ordentlichen Form kennt die AG das genehmigte und das bedingte Kapital sowie die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Wirksam wird die Maßnahme erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
Wie läuft eine Kapitalerhöhung bei der GmbH ab?
Die Gesellschafterversammlung beschließt die Erhöhung des Stammkapitals in der Regel mit Dreiviertelmehrheit; der Beschluss wird notariell beurkundet. Anschließend übernehmen die Zeichner die neuen Anteile durch eine notariell erklärte Übernahmeerklärung und leisten ihre Einlagen. Die Geschäftsführung meldet die Erhöhung zum Handelsregister an; mit der Eintragung wird sie wirksam. Vom Beschluss bis zur Eintragung solltest du mit einigen Wochen rechnen.
Was passiert mit bestehenden Anteilen bei einer Kapitalerhöhung?
Die Zahl deiner Anteile bleibt gleich, aber deine prozentuale Beteiligung sinkt, wenn neue Anteile ausgegeben werden und du nicht mitzeichnest – das ist die Verwässerung. Dein Schutz ist das Bezugsrecht: Es erlaubt dir, so viele neue Anteile zu übernehmen, dass deine Quote erhalten bleibt. Verzichtest du darauf oder wird das Bezugsrecht wirksam ausgeschlossen, verwässert deine Beteiligung entsprechend der Zahl der neuen Anteile.
Wer muss einer Kapitalerhöhung zustimmen?
Beschlossen wird die Kapitalerhöhung von den Gesellschaftern beziehungsweise Aktionären – bei der GmbH in der Gesellschafterversammlung, bei der AG in der Hauptversammlung, jeweils in der Regel mit Dreiviertelmehrheit. Die Satzung kann strengere Quoren festlegen. Der einzelne Gesellschafter muss nicht zustimmen und kann nicht gezwungen werden, mehr einzuzahlen; er wird durch sein Bezugsrecht geschützt. Notar und Registergericht wirken an der Durchführung mit, erteilen aber keine inhaltliche Zustimmung.
Was kostet eine Kapitalerhöhung?
An festen Kosten fallen Notargebühren für die Beurkundung von Beschluss und Übernahmeerklärung sowie Gebühren für die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister an. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, also maßgeblich nach dem Erhöhungsbetrag; bei kleineren Erhöhungen liegt der Gesamtbetrag erfahrungsgemäß im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Kommen Anwalt, Steuerberater oder eine Unternehmensbewertung hinzu, steigen die Gesamtkosten entsprechend. Eine verbindliche Kalkulation hängt immer vom Einzelfall ab.
Abschließend ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Form eine Kapitalerhöhung für dein Unternehmen sinnvoll ist – und welche steuerlichen Folgen sie für Gesellschafter und Gesellschaft hat – hängt vom Einzelfall ab. Sprich die konkrete Gestaltung daher frühzeitig mit einem Notar, Steuerberater oder Fachanwalt für Gesellschaftsrecht durch.
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