UG gründen: Was kostet die Gründung wirklich?

Du willst eine UG gründen und wissen, welche Kosten auf dich zukommen? Die kurze Antwort: In der günstigsten Variante liegen die Kosten für die UG-Gründung bei rund 300 bis 500 Euro. Realistisch kalkulieren solltest du mit 500 bis 1.200 Euro – abhängig davon, ob du das Musterprotokoll nutzt oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag aufsetzen lässt und ob du Beratung hinzuziehst. Dieser Artikel zeigt jede Kostenposition im Detail, trennt Pflicht von Optional und erklärt, was es mit Stammkapital und Thesaurierungspflicht auf sich hat.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Mindeststammkapital der UG beträgt nur 1 Euro – praktisch ist dieser Betrag unrealistisch niedrig.
- Notar- und Handelsregisterkosten sind Pflicht und hängen von der Vertragsform ab: Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag.
- Beratungskosten für Steuerberater oder Anwalt sind optional, bei komplexen Gründungen aber oft sinnvoll.
- Die Thesaurierungspflicht bindet 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht.
- Die UG lässt sich später in eine GmbH umwandeln – sie gilt deshalb als Einstiegsvariante der Kapitalgesellschaft.
Was kostet die UG-Gründung? Die Kostenübersicht (Stand: Juni 2026)
Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus wenigen klar abgrenzbaren Posten zusammen. Einige davon sind gesetzlich vorgeschrieben, das Stammkapital ist in der Höhe frei wählbar, und Beratungskosten entstehen nur, wenn du externe Hilfe in Anspruch nimmst. Die folgende Tabelle zeigt alle Positionen mit realistischen Größenordnungen. Die Werte basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) und marktüblichen Honoraren – sie sind Richtwerte, keine verbindlichen Angebote.
| Kostenposition | Größenordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Notar (Musterprotokoll) | ca. 150–300 € | Günstigste Variante, nur bei Bargründung mit bis zu drei Gesellschaftern möglich |
| Notar (individueller Gesellschaftsvertrag) | ca. 300–800 € | Höherer Geschäftswert und mehr Beurkundungsaufwand erhöhen die Gebühren nach GNotKG |
| Handelsregister-Eintragung | ca. 150–225 €, zuzüglich etwaiger Zusatzgebühren | Gebühr nach Nr. 2100 der HRegGebV; Höhe variiert je nach Registergericht und Quelle |
| Gewerbeanmeldung | ca. 20–65 € | Jede Kommune legt die Gebühr selbst fest |
| Stammkapital | ab 1 €, sinnvoll meist 500–1.000 € | Frei wählbar, muss vor der Anmeldung vollständig auf ein Geschäftskonto eingezahlt sein |
| Beratung (optional) | ca. 300–1.000 € und mehr | Steuerberater oder Rechtsanwalt, etwa für Vertragsgestaltung und steuerliche Anmeldung |
Addierst du die Pflichtposten in der Minimalvariante, landest du bei ungefähr 300 bis 500 Euro. Mit individuellem Gesellschaftsvertrag und Beratung sind 500 bis 1.200 Euro ein ehrlicher Rahmen; aufwendige Konstellationen mit mehreren Gesellschaftern und Sonderregelungen können darüber liegen. Ein Hinweis zur Handelsregistergebühr: Onlinequellen nennen uneinheitliche Werte zwischen 150 und 225 Euro, teilweise kommen Zusatzgebühren für die Bereitstellung der Registerdaten hinzu. Maßgeblich ist die Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) in ihrer aktuellen Fassung; die konkrete Abrechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des § 2 HRegGebV und hängt zudem vom zuständigen Registergericht ab.

Welche Kosten sind Pflicht, welche optional?
Nicht jeder Posten in der Tabelle ist zwingend. Wer das Budget knapp halten will, sollte genau unterscheiden, was das Gesetz verlangt und was Komfort oder Sicherheit kostet.
Pflichtkosten – daran kommst du nicht vorbei:
- Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag einer UG muss notariell beurkundet werden. Ohne Notar gibt es keine Eintragung.
- Handelsregister-Eintragung: Erst mit dem Eintrag entsteht die UG als juristische Person. Die Gebühr fällt immer an.
- Gewerbeanmeldung: Sobald die UG operativ tätig wird, meldest du das Gewerbe beim zuständigen Amt an. Die Gebühr ist niedrig, aber Pflicht.
- Stammkapital: Die Höhe bestimmst du selbst, eingezahlt werden muss der Betrag trotzdem – und zwar vollständig, bevor die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt.
Optionale Kosten – deine Entscheidung:
- Individueller Gesellschaftsvertrag: Das Musterprotokoll steht kostenlos als Vorlage bereit und senkt die Notarkosten spürbar. Ein individueller Vertrag lohnt sich, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, Sonderechte vereinbart werden sollen oder später Investoren einsteigen.
- Rechts- und Steuerberatung: Ein Steuerberater hilft beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und bei der Besteuerungsform; ein Anwalt prüft Vertragsdetails. Beides kostet Geld, bewahrt aber vor teuren Anfängerfehlern.
- Gründungsdienstleister: Pakete, die Papierkram und Abstimmung mit Notar und Registergericht übernehmen. Bequem, aber ein Aufpreis auf die ohnehin fälligen Gebühren.
Zwei Beispielrechnungen machen die Spanne konkret – alle Einzelwerte liegen innerhalb der Größenordnungen aus der Tabelle oben:
- Szenario 1 – Minimalvariante: Du gründest allein mit Musterprotokoll. Notar 200 Euro, Handelsregister 150 Euro, Gewerbeanmeldung 30 Euro – zusammen rund 380 Euro Gründungskosten, plus das von dir gewählte Stammkapital, etwa 500 Euro.
- Szenario 2 – Individueller Vertrag mit Beratung: Zwei Gesellschafter, individueller Gesellschaftsvertrag, dazu steuerliche Erstberatung. Notar 500 Euro, Handelsregister 225 Euro, Gewerbeanmeldung 40 Euro, Beratung 400 Euro – zusammen rund 1.165 Euro, plus Stammkapital.
Beide Beispiele sind Rechengrößen, keine Angebote: Deine tatsächlichen Kosten hängen von Kommune, Registergericht und Beratungsumfang ab. Notare und Registergerichte rechnen dabei nach festen Gebührensätzen ab; Beratungshonorare dagegen werden frei vereinbart und können je nach Anbieter spürbar schwanken.
Die Faustregel: Wer allein gründet, ein einfaches Geschäftsmodell hat und keine besonderen Regelungen braucht, fährt mit Musterprotokoll und Minimalvariante am günstigsten. Sobald mehrere Personen, unterschiedliche Anteilsverhältnisse oder externe Kapitalgeber ins Spiel kommen, ist der individuelle Vertrag – und damit der höhere Notarposten – meist die bessere Investition.
UG-Stammkapital: Wie viel Kapital brauchst du wirklich?
Das Stammkapital ist der Betrag, den die Gesellschafter als Eigenkapital in die UG einzahlen. § 5a GmbHG erlaubt dabei ein Minimum von 1 Euro – die UG wird deshalb umgangssprachlich auch „Mini-GmbH“ genannt. Formal genügt also ein einziger Euro, um die Gesellschaft zu gründen. Praktisch taugt dieser Betrag nicht.
Der Grund liegt auf der Hand: Das Stammkapital ist das Arbeitskapital deiner Gesellschaft. Schon die Gründungskosten selbst – Notar, Register, Gewerbeanmeldung – übersteigen einen Euro um ein Vielfaches. Diese Kosten zahlst du entweder privat aus eigener Tasche – klassisches Bootstrapping ohne Fremdkapital –, oder die UG erstattet sie dir später. Dazu kommen laufende Ausgaben direkt nach dem Start: Kontoführung, Software, erste Ware oder Marketing. Wer mit einem Euro startet, kann schon mit der ersten unerwarteten Rechnung in die Überschuldung rutschen – und Überschuldung ist ein gesetzlicher Insolvenzgrund, den kein Geschäftsführer riskieren sollte. Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann persönliche Haftung nach sich ziehen.
Drei Überlegungen helfen bei der Festlegung:
- Gründungskosten plus Puffer: Rechne die Gründungskosten und die Ausgaben der ersten Monate zusammen und lege das Stammkapital mindestens auf diesen Wert fest. Viele Gründer wählen 500 bis 1.000 Euro.
- Außenwirkung: Banken, Lieferanten und Geschäftspartner sehen das Stammkapital im Handelsregister. Ein sichtbar niedriger Betrag kann Konditionen und Kreditlinien erschweren.
- Notarkosten: Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert, also unter anderem nach der Höhe des Stammkapitals. Sehr hohe Beträge treiben die Notarkosten etwas nach oben; im vierstelligen Bereich hält sich der Effekt in Grenzen.
Zwei Punkte sorgen in der Praxis regelmäßig für Missverständnisse. Erstens ist das Stammkapital keine Gebühr: Es fließt weder an ein Amt noch an den Notar, sondern bleibt als Gesellschaftsvermögen in deiner UG und steht für Betriebsausgaben zur Verfügung – das Geld ist also nicht verloren, du arbeitest damit. Zweitens erlaubt die UG nur die Bargründung: Sacheinlagen, etwa ein eingebrachter Firmenwagen oder Equipment als Kapitalersatz, sind nach § 5a Abs. 2 GmbHG ausgeschlossen. Das Stammkapital muss in Geld auf das Geschäftskonto der UG eingezahlt werden; bei der Anmeldung zum Handelsregister versichert der Geschäftsführer, dass die Einzahlung vollständig erfolgt ist und der Betrag zur freien Verfügung der Gesellschaft steht.
Beachte außerdem die Vertragsform: Das Musterprotokoll ist nur bei einer Bargründung mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zulässig. Wer Sachgründungen, komplexere Anteilsverteilungen oder mehr Gesellschafter abbilden will, braucht den individuellen Gesellschaftsvertrag – mit entsprechend höheren Notarkosten.
Die Thesaurierungspflicht der UG erklärt
Der niedrige Kapitaleinstieg hat einen Haken, den viele Gründer übersehen: die gesetzliche Rücklagenpflicht, oft Thesaurierungspflicht genannt. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage einstellen. Dieses Geld darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden – es bleibt in der Gesellschaft und füllt das Eigenkapital Schritt für Schritt auf.
Ein Beispiel macht das greifbar: Erwirtschaftet deine UG im ersten Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 10.000 Euro, müssen 2.500 Euro davon als Rücklage in der Gesellschaft verbleiben. Nur die verbleibenden 7.500 Euro stehen für eine Gewinnausschüttung zur Verfügung. Bei 40.000 Euro Jahresüberschuss wären es entsprechend 10.000 Euro Rücklage.
Die Rechnung zeigt auch die Zeitdimension: Bei gleichbleibenden 10.000 Euro Jahresüberschuss wächst die Rücklage um 2.500 Euro pro Jahr. Ausgehend von einem niedrigen Startkapital ist der Weg zu den 25.000 Euro damit ein Unterfangen über mehrere Jahre – in dieser Phase ist die UG faktisch eine Kapitalgesellschaft im Aufbau.
Die Rücklage verfolgt einen klaren Zweck: Sie soll das Stammkapital der UG über die Jahre auf 25.000 Euro anwachsen lassen – also auf das Niveau einer regulären GmbH. Erreicht die Gesellschaft diesen Wert, kann sie das angesparte Kapital in Stammkapital umwandeln und den Zusatz „haftungsbeschränkt“ ablegen: Aus der UG wird eine GmbH. Dieser Schritt ist freiwillig, entspricht aber der eigentlichen Idee des Gesetzgebers: Gründer starten mit wenig Kapital und wachsen in die Vollform hinein.
Für deine Planung heißt das: Die UG funktioniert wie eine GmbH mit gesetzlichem Sparzwang. Kalkuliere die gebundenen 25 Prozent des Gewinns in deine Liquiditätsplanung ein, besonders wenn du auf regelmäßige Ausschüttungen angewiesen bist. Wann deine UG die Gewinnschwelle erreicht, kannst du mit einem Break-Even-Rechner kalkulieren.
UG-Vor- und -Nachteile im Überblick
Ob die UG die richtige Rechtsform für dich ist, hängt von Budget, Geschäftsmodell und deinen Plänen ab. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Start mit minimalem Kapital möglich – gesetzlich genügt 1 Euro Stammkapital | Thesaurierungspflicht: 25 Prozent des Jahresüberschusses bleiben als Rücklage gebunden |
| Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH – das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt | Reputation: Der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ signalisiert Banken und Partnern ein geringes Kapitalpolster |
| Umwandlung in eine GmbH jederzeit möglich, sobald 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind | Volle Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht ab dem ersten Tag – identisch mit der GmbH |
| Geringe Einstiegshürde, um ein Geschäftsmodell mit überschaubarem Risiko zu testen | Keine volle Ausschüttungsfreiheit: Gewinne lassen sich nicht vollständig an die Gesellschafter auszahlen |
Die Haftungsbeschränkung ist der stärkste Pluspunkt: Du haftest in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit deinem Privatvermögen. Diese Grenze gilt allerdings nicht ausnahmslos – bei Pflichtverletzungen wie einer verspäteten Insolvenzanmeldung oder falschen Angaben gegenüber dem Registergericht kann der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden. Der zweite zentrale Pluspunkt ist die Flexibilität: Die UG lässt sich ohne Neugründung in eine GmbH überführen; das Unternehmen bleibt mit Kunden, Verträgen und Registerhistorie bestehen.
Auf der anderen Seite stehen die laufenden Pflichten. Doppelte Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung gelten für die UG genauso wie für die GmbH – die Ersparnis beim Startkapital kauft dir keinen geringeren Verwaltungsaufwand. Wer von Anfang an plant, Gewinne vollständig auszuschütten oder externe Finanzierung aufzunehmen, sollte die Alternative GmbH gegenrechnen: Dort sind 25.000 Euro Stammkapital fällig (bei der Anmeldung genügen 12.500 Euro), dafür entfällt die Thesaurierungspflicht, und der Name darf ohne einschränkenden Zusatz geführt werden.
Zur Einordnung noch ein Punkt, der oft übersehen wird: An den reinen Gründungsgebühren unterscheiden sich UG und GmbH kaum. Notar, Handelsregister und Gewerbeanmeldung fallen bei beiden Rechtsformen vergleichbar an; die Notarkosten der GmbH liegen wegen des höheren Geschäftswerts tendenziell etwas über denen einer UG mit niedrigem Stammkapital. Der wesentliche Unterschied ist also nicht die Gebühr, sondern die Kapitalbindung: Wer die 25.000 Euro für eine GmbH ohnehin aufbringen könnte, sollte die Entscheidung weniger an den Gründungskosten festmachen als an Thesaurierungspflicht, Ausschüttungsfreiheit und Außenwirkung.
Was kostet die UG nach der Gründung? Ein kurzer Ausblick
Die Gründungskosten sind nur der Anfang. Damit du nicht überrascht wirst, hier die wichtigsten laufenden Posten als grobe Einordnung – vertieft wird das Thema an dieser Stelle bewusst nicht:
- IHK-Beitrag: Der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer setzt sich in der Regel aus einem Grundbeitrag und einer gewinnabhängigen Umlage zusammen; die Höhe variiert je nach Kammer und Region. Kleine Unternehmen können unter bestimmten Grenzen vom Grundbeitrag befreit sein.
- Buchhaltung und Steuerberatung: Wer laufende Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschluss komplett auslagert, zahlt dafür einen regelmäßigen monatlichen Betrag, der bei kleinen Kapitalgesellschaften je nach Belegvolumen und Dienstleister typischerweise im dreistelligen Bereich liegt.
- Offenlegung: Der Jahresabschluss muss elektronisch im Unternehmensregister beziehungsweise Bundesanzeiger veröffentlicht werden; für Kleinstgesellschaften halten sich die Kosten in engen Grenzen.
Diese Posten variieren je nach Region, Umsatz und gewähltem Dienstleister. Plane sie von Beginn an in deine Kalkulation ein – sie treffen die UG in derselben Härte wie jede andere Kapitalgesellschaft. Wie viel Umsatzsteuer dabei monatlich anfällt, kannst du mit einem Umsatzsteuer-Rechner überschlagen.
Häufige Fragen zur UG-Gründung
Was kostet die UG-Gründung minimal?
In der Minimalvariante – Ein-Personen-Gründung mit Musterprotokoll – liegen die reinen Pflichtkosten bei rund 300 bis 500 Euro. Darin enthalten sind Notar, Handelsregister-Eintragung und Gewerbeanmeldung. Hinzu kommt das Stammkapital, das du selbst festlegst. Kosten, die du vorstreckst, kann dir die Gesellschaft nach der Gründung erstatten.
Welche laufenden Kosten hat eine UG?
Die wichtigsten Posten sind der IHK-Beitrag (Grundbeitrag plus gewinnabhängige Umlage, je nach Kammer unterschiedlich hoch), Buchhaltung und Steuerberatung (bei kompletter Auslagerung typischerweise im dreistelligen Bereich pro Monat) sowie geringe Gebühren für die Offenlegung des Jahresabschlusses. Dazu kommen branchenübliche Betriebskosten wie Kontoführung und Software.
Was ist die Thesaurierungspflicht?
Die UG muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG 25 Prozent ihres Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag) als gesetzliche Rücklage einstellen. Dieses Geld verbleibt in der Gesellschaft und darf nicht ausgeschüttet werden. Ziel ist ein Stammkapital von 25.000 Euro – danach ist die Umwandlung in eine GmbH möglich.
Wie viel Stammkapital braucht eine UG?
Gesetzlich genügt 1 Euro. Praktisch solltest du mit dem Stammkapital die Gründungskosten und die Ausgaben der ersten Monate abdecken; viele Gründer wählen 500 bis 1.000 Euro oder mehr. Bedenke die Außenwirkung gegenüber Banken und Geschäftspartnern sowie das Insolvenzrisiko bei zu knapper Ausstattung.
Was sind die Nachteile der UG gegenüber der GmbH?
Vier Punkte sprechen gegen die UG: die gebundene Rücklage von 25 Prozent des Gewinns, der Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmennamen mit möglicher Signalwirkung, dieselbe Buchhaltungs- und Bilanzierungslast wie bei der GmbH und eine schwächere Kapitalbasis für Kredite und Verhandlungen. Die GmbH kostet am Start mehr (25.000 Euro Stammkapital, davon 12.500 Euro bei der Anmeldung), bietet dafür volle Ausschüttungsfreiheit und ein stärkeres Außenbild.
Alle Zahlen in diesem Artikel sind redaktionell recherchierte Größenordnungen (Stand: Juni 2026) und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren und gesetzliche Details können sich ändern und hängen im Einzelfall von Kommune, Registergericht und deiner konkreten Gründungskonstellation ab. Wenn du verbindliche Auskünfte für deine Situation brauchst, wende dich an einen Notar, einen Steuerberater oder die Gründungsberatung der IHK in deiner Region.
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