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AG gründen: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten im Überblick

Pitchdeck Magazin Redaktion·
Anwalt bespricht in modernem Büro ernsthaft Unterlagen mit Mandanten
Bild von www.kaboompics.com auf Pexels

Die Aktiengesellschaft gilt als Rechtsform für große Vorhaben – zu Recht: Wenn du eine AG gründen willst, brauchst du mindestens 50.000 Euro Grundkapital, eine notariell beurkundete Satzung und gleich zwei Führungsorgane. Im Gegenzug bekommst du eine Gesellschaftsform, mit der du Kapital über Aktien besonders flexibel einsammeln kannst und die bei Banken und Investoren hohes Ansehen genießt. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, was die Gründung realistisch kostet, wie der Ablauf von der Satzung bis zum Handelsregistereintrag funktioniert – und wann die GmbH die bessere Wahl für dich ist.

Die wichtigsten Antworten vorab:

  • Grundkapital: mindestens 50.000 Euro (§ 7 AktG) – bei der Bargründung musst du davon zunächst nur 25 Prozent einzahlen, also 12.500 Euro.
  • Pflichtorgane: Vorstand und Aufsichtsrat – Letzterer mit mindestens drei Mitgliedern, und zwar schon bei der Gründung.
  • Satzung: muss zwingend notariell beurkundet werden (§ 23 AktG).
  • Gründungskosten: realistisch rund 3.000 bis 6.000 Euro für Notar, Gründungsprüfung, Handelsregister und IHK (Größenordnung, Stand 2025).
  • Rechtsfähigkeit: Erst der Handelsregistereintrag macht deine AG zur vollwertigen juristischen Person.

Was ist die Rechtsform AG – und wann lohnt sie sich?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 AktG). Sie kann eigenständig Verträge schließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten – unabhängig von ihren Anteilseignern, den Aktionären. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt, und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich grundsätzlich auf ihre Einlage. Dein Privatvermögen bleibt geschützt, wenn du eine AG gründest. Geregelt ist die Rechtsform vor allem im Aktiengesetz (AktG) und im Handelsgesetzbuch.

Die AG lohnt sich vor allem in drei Fällen: wenn du großen Kapitalbedarf hast und diesen über die Ausgabe von Aktien decken willst, wenn du Mitarbeiter oder Kunden am Unternehmen beteiligen möchtest, und wenn dir das Ansehen der Rechtsform bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern wichtig ist. Auch ein späterer Börsengang als Teil deiner Exit-Strategie ist nur mit dieser Rechtsform möglich.

Ein verbreitetes Missverständnis gehört an dieser Stelle ausgeräumt: AG heißt nicht automatisch Börse. Die große Mehrheit der mehreren tausend Aktiengesellschaften in Deutschland ist nicht börsennotiert – viele davon sind kleine AGs mit überschaubarem Aktionärskreis. Du musst also kein Großkonzern sein, um diese Rechtsform zu nutzen. Du brauchst nur das nötige Kapital und einen belastbaren Grund für diese Struktur.

Voraussetzungen für die AG-Gründung

Vier Bausteine müssen stehen, bevor du eine AG gründen kannst. Hier die Details, die in der Praxis entscheidend sind:

  • Grundkapital von mindestens 50.000 Euro (§ 7 AktG). Du kannst es als Bareinlage oder als Sacheinlage einbringen, etwa in Form von Maschinen, Fahrzeugen oder Rechten. Bei der Bargründung reicht zunächst die Einzahlung von 25 Prozent des Grundkapitals aus (§ 36a AktG), also 12.500 Euro. Der Rest bleibt eine Einlageverpflichtung, die du später erfüllen musst. Sacheinlagen müssen dagegen von Anfang an vollständig erbracht und in ihrem Wert bestätigt werden.
  • Notariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG). Der Gesellschaftsvertrag muss Firma und Sitz der AG, den Unternehmensgegenstand, die Höhe und Aufteilung des Grundkapitals (Nennbetrags- oder Stückaktien) sowie die Zahl der Vorstandsmitglieder enthalten. Ohne notarielle Beurkundung ist die Satzung nichtig.
  • Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich und vertritt sie nach außen. Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht ihn – und braucht mindestens drei Mitglieder (§ 95 AktG). Eine Doppelrolle ist ausgeschlossen: Wer im Vorstand sitzt, kann nicht gleichzeitig Aufsichtsrat sein.
  • Mindestens ein Gründer. Du kannst eine AG auch allein gründen (§ 2 AktG); die Ein-Personen-AG ist seit 1994 zulässig. Beide Organe brauchst du trotzdem, für den Aufsichtsrat also weitere Personen.

Bei der Satzung hast du übrigens mehr Gestaltungsspielraum, als viele Gründer denken. Du legst darin fest, ob die AG Nennbetragsaktien oder Stückaktien ausgibt und ob es neben den Stammaktien zusätzlich Vorzugsaktien geben soll – etwa stimmrechtslose Aktien mit bevorzugter Gewinnverteilung (§§ 139 ff. AktG). Solche Entscheidungen wirken sich später auf Finanzierungsrunden und die Verteilung von Kontrolle im Unternehmen aus. Eine nachträgliche Änderung erfordert einen Hauptversammlungsbeschluss und erneut den Gang zum Notar. Denke die Aktionärsstruktur deshalb vor der Beurkundung in Ruhe durch – idealerweise mit fachlicher Beratung.

Der letzte formale Baustein ist der Handelsregistereintrag: Erst mit ihm wird die AG rechtsfähig. In der Phase davor firmiert sie als „AG i. Gr.“ (in Gründung). Wichtig: Wer in dieser Vorlaufphase bereits Verbindlichkeiten eingeht, kann dafür persönlich haften. Kläre Kapital, Organe und Satzung deshalb vollständig, bevor der Notar die Anmeldung beim Registergericht einreicht.

Was kostet eine AG-Gründung?

Halte bei den Kosten zwei Blöcke auseinander: das Grundkapital und die eigentlichen Gründungskosten. Das Grundkapital ist kein verlorenes Geld – es gehört deiner Gesellschaft und steht ihr als Arbeitskapital zur Verfügung. Die Gründungskosten dagegen sind echte Ausgaben, die du nicht zurückbekommst. Diese Übersicht zeigt die üblichen Positionen als Größenordnung (Stand 2025):

KostenpositionGrößenordnungHinweis
Grundkapital50.000 EuroKeine Ausgabe, sondern Gesellschaftsvermögen; bei Bargründung mind. 12.500 Euro sofort einzuzahlen
Notarca. 2.000–3.000 EuroBeurkundung der Satzung, Gründungsdokumente, Anmeldung zum Handelsregister
Gründungsprüfungab ca. 1.000 EuroExterner Gründungsprüfer (Wirtschaftsprüfer); bei Sacheinlagen meist aufwendiger
Handelsregisterca. 150–250 EuroGebühr des Registergerichts für die Eintragung
IHK-Beitragca. 150–350 EuroPflichtmitgliedschaft; Höhe je nach IHK-Bezirk unterschiedlich
Beratung (optional)je nach UmfangRechts- und Steuerberatung für Satzung, Struktur und Einlagen
Infografik: Was kostet eine AG-Gründung? Kostenposition: Grundkapital | Größenordnung: 50.000 Euro | Hinweis: bei Bargründung mind. 12.500 Euro sofort einzuzahlen | Kostenposition: Notar | Größenordnung: ca. 2.000–3.000 Euro | Kostenposition: Gründungsprüfung | Größenordnung: ab ca. 1.000 Euro | Kostenposition: Handelsregister | Größenordnung: ca. 150–250 Euro | Kostenposition: IHK-Beitrag | Größenordnung: ca. 150–350 Euro | Kostenposition: Beratung (optional) | Größenordnung: je nach Umfang

Unter dem Strich solltest du mit rund 3.000 bis 6.000 Euro Gründungskosten rechnen – zusätzlich zum Grundkapital. Die Bandbreite hängt vor allem von drei Faktoren ab: der Komplexität deiner Satzung, dem Umfang der Beratung und der Frage, ob du Sacheinlagen einbringst. Gerade Sacheinlagen treiben den Prüfungsaufwand und damit die Kosten nach oben. Lass dir vor dem Notartermin eine konkrete Kostenaufstellung geben, dann gibt es keine Überraschungen.

Eine AG gründen: Schritt für Schritt

Der Gesetzgeber schreibt den Ablauf in den §§ 2 bis 41 AktG detailliert vor. In der Praxis durchläufst du diese sieben Schritte:

  • Satzung entwerfen und beurkunden. Stimme den Gesellschaftsvertrag mit deinen Mitgründern ab und lass ihn beim Notar beurkunden. Kläre dabei gleich die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat – jede Änderung nach dem Termin kostet erneut Geld.
  • Aktien übernehmen. Die Gründer zeichnen die Aktien gegen Einlagen. Damit steht fest, wer welchen Anteil am Grundkapital hält.
  • Organe bestellen. Die Gründer wählen den ersten Aufsichtsrat, dieser bestellt den Vorstand. Außerdem wird ein Abschlussprüfer benannt.
  • Gründungsbericht und Gründungsprüfung. Die Gründer berichten schriftlich über den Gründungsvorgang. Vorstand und Aufsichtsrat prüfen den Bericht; ein externer Gründungsprüfer – in der Regel ein Wirtschaftsprüfer – prüft zusätzlich die Gründung und insbesondere die Einlagen. Konkret stellt er fest, ob die Angaben zur Übernahme der Aktien und zu den geleisteten Einlagen vollständig und zutreffend sind (§ 33 AktG); bei Sacheinlagen prüft er vor allem, ob deren Wert das dafür ausgegebene Kapital tatsächlich deckt.
  • Kapital einzahlen. Mindestens 12.500 Euro (25 Prozent bei Bargründung) gehen auf ein Konto der AG, frei verfügbar für den Vorstand.
  • Anmeldung zum Handelsregister. Der Notar reicht die Anmeldung beim Registergericht ein – zusammen mit Satzung, Gründungsbericht, den Prüfungsberichten und der Versicherung, dass das geforderte Mindestkapital eingezahlt ist und dem Vorstand frei zur Verfügung steht (§ 37 AktG). Mit der Eintragung wird die AG rechtsfähig.
  • Transparenzregister und Behörden. Nach der Eintragung folgen der Eintrag ins Transparenzregister, die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Plane für den kompletten Prozess mehrere Wochen ein – zwischen Beurkundung und Eintragung vergeht oft mehr Zeit als erwartet. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die Gründungsprüfung abgeschlossen ist, wie zügig das zuständige Registergericht arbeitet und ob es Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen gibt. Das Aktiengesetz teilt diese Phase in drei Abschnitte: Bis zur Beurkundung spricht man von der Vorgründergesellschaft, danach von der Vorgesellschaft, erkennbar am Zusatz „i. Gr.“ im Firmennamen. Erst der Handelsregistereintrag macht aus dem Konstrukt eine vollwertige AG. Verbindliche Verträge mit Kunden oder Vermietern solltest du deshalb frühestens ab diesem Zeitpunkt schließen.

AG vs. GmbH: Was ist der Unterschied?

Die häufigste Alternative zur AG ist die GmbH. Beide sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung, unterscheiden sich aber deutlich bei Kapitalbedarf, Struktur und laufendem Aufwand:

KriteriumAGGmbH
Mindestkapital50.000 Euro25.000 Euro
Mindesteinzahlung bei Gründung12.500 Euro12.500 Euro
PflichtorganeVorstand und AufsichtsratGeschäftsführung
AnteilsübertragungAktien, weitgehend formlosGeschäftsanteile, notariell zu beurkunden
Kapitalbeschaffungbreiter Anlegerkreis über Aktien möglichauf den Gesellschafterkreis begrenzt
Laufender Aufwandhoch (Hauptversammlung, Offenlegung, Prüfung)moderat

Die Entscheidungshilfe ist im Kern einfach: Willst du Kapital von vielen Anlegern einsammeln, Mitarbeiter über Aktien beteiligen oder mittelfristig an die Börse gehen, spricht das für die AG. Reicht dir ein überschaubarer Gesellschafterkreis und willst du Kosten und Verwaltung klein halten, ist die GmbH fast immer die pragmatischere Wahl. Bedenke auch: Die laufenden Pflichten der AG kosten Jahr für Jahr Geld und Zeit. Viele Unternehmen starten deshalb als GmbH und wandeln erst später um, wenn eine große Finanzierungsrunde oder ein Börsengang ansteht – dieser Weg steht dir jederzeit offen.

Fördermöglichkeiten und laufende Pflichten nach der Gründung

Öffentliche Förderung hängt vom Vorhaben ab, nicht von der Rechtsform: Auch als AG kannst du KfW-Förderkredite, Landesprogramme oder Beratungszuschüsse nutzen. Drei Punkte solltest du dabei kennen:

  • Förderkredite der KfW laufen über das sogenannte Hausbankprinzip: Den Antrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern bei deiner Bank, die den Kredit durchleitet. Die Bank prüft dein Vorhaben dabei wie einen normalen Kreditantrag – ein belastbarer Businessplan ist Pflicht.
  • Beratungszuschüsse, etwa über das BAFA-Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows, bezuschussen die Gründungsberatung vor dem Start und Unternehmensberatung in den ersten Jahren danach. Die Anträge stellst du jeweils vor Beginn der Beratung.
  • Programme für innovative Gründungen wie das EXIST-Gründerstipendium richten sich an technologieorientierte und wissensbasierte Vorhaben. Sie sind an die Gründerpersonen gebunden, nicht an die Gesellschaft, und müssen vor der Gründung beantragt werden.

Der wichtigste Grundsatz gilt für fast alle Programme: Antrag vor Maßnahmenbeginn. Wer erst investiert oder gründet und die Förderung danach beantragt, geht in der Regel leer aus. Die IHK oder ein Gründungsberater hilft bei der Orientierung in der Förderlandschaft.

Entscheidender für deine Planung sind die laufenden Pflichten, denn sie verursachen jedes Jahr Kosten und Aufwand:

  • Hauptversammlung: Mindestens einmal jährlich musst du alle Aktionäre einladen, in der Regel innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres (§ 120 AktG). Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Einladung muss bei nicht börsennotierten AGs mindestens 30 Tage vor dem Termin bekannt gemacht werden (§ 121 AktG); bei Namensaktien genügt eine direkte Mitteilung an die eingetragenen Aktionäre – das senkt den formalen Aufwand für kleine AGs spürbar.
  • Jahresabschluss und Publizität: Die AG ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 325 HGB) und ist damit für jeden einsehbar.
  • Abschlussprüfung: Grundsätzlich muss ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss prüfen (§ 316 HGB). Eine Ausnahme gilt nur, wenn deine AG als kleine Kapitalgesellschaft zählt (§ 267 HGB) – was bei jungen kleinen AGs oft zutrifft, sich aber mit dem Wachstum schnell ändern kann.
  • Steuern: Auf Ebene der AG fallen Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag auf den Gewinn an, dazu die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz deiner Gemeinde abhängt, sowie die Umsatzsteuer. Schüttet die AG Gewinne aus, zahlen die Aktionäre darauf in der Regel 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gewinne zu thesaurieren statt auszuschütten, kann steuerlich günstiger sein – ein Punkt für die Finanzplanung mit deinem Steuerberater.

Diese Pflichten sind der Preis für die Vorteile der Rechtsform. Plane von Anfang an Budget für Steuerberatung und gegebenenfalls die Abschlussprüfung ein – das gehört zur ehrlichen Kalkulation einer AG.

Realistische Kostenkennzahlen und häufige Fehler bei der AG-Gründung

Die zentralen Kennzahlen für deine Kalkulation: Mindestens 12.500 Euro musst du als Ersteinzahlung liquide haben, dazu kommen rund 3.000 bis 6.000 Euro Gründungskosten. Unterhalb dieser Größenordnung ist eine AG-Gründung nicht realistisch darstellbar. Damit dein Budget hält, solltest du diese fünf Fehler kennen:

  • Laufende Kosten unterschätzt. Viele Gründer rechnen nur die Gründung durch und vergessen Hauptversammlung, Buchführung, Offenlegung und eine mögliche Abschlussprüfung. Diese Posten können jährlich mehrere tausend Euro verschlingen.
  • Den 50.000-Euro-Mythos geglaubt. Bei der Bargründung reichen zunächst 12.500 Euro – die vollen 50.000 Euro müssen nicht sofort fließen. Wer das nicht weiß, schiebt die Gründung unnötig auf oder wählt vorschnell eine andere Rechtsform.
  • Organe erst am Notartermin geklärt. Wer im Aufsichtsrat sitzt und wer den Vorstand übernimmt, muss vor der Beurkundung feststehen. Nachträgliche Wechsel erzeugen neue Notar- und Registerkosten.
  • Sacheinlagen zu spät bewertet. Bringst du Maschinen, Software oder Rechte ein, müssen die Gründungsprüfer deren Wert bestätigen. Fehlen Bewertungsunterlagen, verzögert sich die Eintragung mitunter um Wochen.
  • AG aus Prestigegründen gewählt. Ohne echten Kapitalbedarf, Beteiligungspläne oder Börsenambitionen ist die GmbH günstiger und einfacher. Eine spätere Umwandlung in eine AG ist möglich – der umgekehrte Weg dagegen aufwendig.

Wer diese Punkte vor der Gründung durchgeht, vermeidet die teuersten Überraschungen und trifft die Entscheidung über die Rechtsform auf einer soliden Basis.

FAQ zur AG-Gründung

Was kostet eine AG-Gründung insgesamt?

Rechne mit rund 3.000 bis 6.000 Euro Gründungskosten für Notar, Gründungsprüfer, Handelsregister und IHK (Größenordnung, Stand 2025). Hinzu kommt das Grundkapital von mindestens 50.000 Euro, von dem du bei der Bargründung zunächst 12.500 Euro einzahlen musst. Das Grundkapital verbleibt im Unternehmen und steht dir als Arbeitskapital zur Verfügung.

Wie viele Personen braucht man für eine AG?

Als Gründer genügt eine einzelne Person (§ 2 AktG). Da der Aufsichtsrat aber aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss und Vorstände nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat sitzen dürfen, brauchst du in der Praxis mindestens vier Personen, um alle Organe sauber zu besetzen: einen Vorstand und drei Aufsichtsräte.

Wer haftet bei einer AG?

Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage; das Privatvermögen ist geschützt (§ 1 AktG). Zwei Ausnahmen solltest du kennen: Wer vor der Handelsregistereintragung Verbindlichkeiten eingeht, kann persönlich haften. Und Vorstand sowie Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft (§§ 93, 116 AktG).

Was ist der Unterschied zwischen AG und GmbH?

Die AG erfordert 50.000 Euro Grundkapital (GmbH: 25.000 Euro) und zwingend Vorstand plus Aufsichtsrat (GmbH: nur Geschäftsführung). Dafür lassen sich Aktien formlos übertragen und an einen breiten Anlegerkreis ausgeben, während GmbH-Anteile notariell beurkundet werden müssen. Die Vergleichstabelle weiter oben im Artikel zeigt alle Kriterien im Detail.

Kann man eine AG allein gründen?

Ja, das ist seit 1994 möglich und wird als Ein-Personen-AG oder kleine AG bezeichnet. Du übernimmst als Gründer alle Aktien und kannst selbst Vorstand sein – nur für den dreiköpfigen Aufsichtsrat brauchst du externe Personen. Bevor du startest, prüfe deinen realen Kapitalbedarf und deine Finanzierungspläne: Passt die AG zu deinem Vorhaben, lohnt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder einem Steuerberater, bevor du die Satzung beurkunden lässt.

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