GmbH alleine gründen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf für Solo-Gründer

Du willst deine GmbH ohne Mitgesellschafter an den Start bringen? Das geht – und zwar als sogenannte Ein-Personen-GmbH, oft auch Ein-Mann-GmbH (oder Ein-Frau-GmbH) genannt. Rechtlich unterscheidet sie sich kaum von einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern: Du brauchst Stammkapital, einen Notartermin und den Eintrag ins Handelsregister. Der Unterschied liegt im Detail: Als Alleingründer triffst du jede Entscheidung selbst, musst aber ein paar Sonderregeln kennen, etwa das Insichgeschäft nach § 181 BGB. Dieser Fahrplan führt dich durch Voraussetzungen, Kosten, Ablauf und typische Fehler – damit du deine GmbH als Einzelperson sauber gründest.
- Ja, du kannst eine GmbH alleine gründen. Eine einzige Person – natürlich oder juristisch – reicht als Gesellschafter aus. Das Ergebnis ist die Ein-Personen-GmbH.
- Stammkapital: 25.000 Euro, davon musst du bei der Anmeldung mindestens 12.500 Euro einzahlen (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- Notar ist Pflicht: Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Anmeldung zum Handelsregister laufen nur über die notarielle Beurkundung.
- Kosten (Größenordnung, Stand 2026): Gründungskosten ab rund 1.000 Euro aufwärts; schlank mit Musterprotokoll auch darunter, mit individueller Satzung und Beratung deutlich mehr.
- Kapitalarme Alternative: Die UG (haftungsbeschränkt) startet mit deutlich weniger Eigenkapital und lässt sich später in eine reguläre GmbH umwandeln.
Kann man eine GmbH alleine gründen? Voraussetzungen im Überblick
Die kurze Antwort lautet ja. Das GmbH-Gesetz erlaubt die Errichtung einer Gesellschaft durch eine einzige Person – du bist dann Alleingesellschafter und hältst sämtliche Geschäftsanteile. Die Ein-Personen-GmbH ist dabei keine eigene Rechtsform, sondern eine ganz normale GmbH mit nur einem Anteilseigner – mit allen Rechten und Pflichten. Vier Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:
1. Stammkapital und Mindesteinzahlung. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss davon mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die zweite Hälfte bleibt als offene Einlageverpflichtung bestehen: Wird die Gesellschaft vor der vollen Einzahlung insolvent, musst du den Rest nachschießen. Statt Geld kannst du grundsätzlich auch Sacheinlagen einbringen, etwa Maschinen oder einen Fuhrpark – dann muss der Wert der Wirtschaftsgüter allerdings das volle Stammkapital abdecken und belastbar bewertet werden.
2. Notarielle Beurkundung. Den Gesellschaftsvertrag, also die Satzung deiner GmbH, musst du notariell beurkunden lassen (§ 2 GmbHG). Auch die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt in beglaubigter Form über den Notar. Ohne Notartermin geht bei der GmbH nichts – dieser Schritt ist gesetzlich zwingend und lässt sich nicht durch Online-Formulare ersetzen.
3. Bestellung als alleiniger Geschäftsführer. Jede GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer, der sie nach außen vertritt. Als Solo-Gründer bestellst du dich in der Regel selbst – formal per Gesellschafterbeschluss, den der Notar gleich mit beurkundet. Du kannst aber auch eine andere Person zum Geschäftsführer bestellen und selbst nur Gesellschafter bleiben.
4. Eintragung ins Handelsregister. Erst mit der Eintragung beim Amtsgericht entsteht deine GmbH rechtlich. Alles davor ist die „GmbH in Gründung“ – und wer in dieser Phase bereits Verträge unterschreibt, haftet dafür persönlich. Mehr zu dieser Falle findest du im Abschnitt zu den häufigen Fehlern.
Was kostet die Gründung einer Ein-Personen-GmbH?
Die ehrliche Antwort beginnt mit einer Einordnung: Das Stammkapital ist der größte Posten auf dem Papier, aber keine Ausgabe – die 25.000 Euro gehören weiterhin deinem Unternehmen und stehen als Arbeitskapital zur Verfügung. Die eigentlichen Gründungskosten entstehen durch Notar, Registergericht und gegebenenfalls Beratung. Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen unter anderem vom Geschäftswert ab. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Größenordnungen (Stand 2026); die konkreten Beträge variieren je nach Satzung, Gegenstand und Kommune:
| Kostenposition | Größenordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Stammkapital | 25.000 € (mind. 12.500 € sofort einzuzahlen) | Gesetzlich fix; bleibt Vermögen deiner GmbH und ist keine Ausgabe im engeren Sinn |
| Notar mit Musterprotokoll | ca. 150–300 € | Günstigster Weg, aber nur für Standardfälle ohne Sonderregelungen |
| Notar mit individueller Satzung | ca. 400–800 € | Abhängig von Umfang und Geschäftswert; nötig bei individuellen Klauseln |
| Handelsregister (Amtsgericht) | ca. 150–250 € | Gerichtskosten für die Eintragung; die Anmeldung läuft über den Notar |
| Gewerbeanmeldung | ca. 20–60 € | Je nach Kommune; entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit |
| Beratung (Anwalt/Steuerberater, optional) | mehrere hundert bis mehrere tausend € | Stark variabel; Satzungscheck und Steuerkonzept verhindern oft teure Folgefehler |
In Summe landen Solo-Gründer mit Musterprotokoll und ohne externe Beratung häufig im mittleren dreistelligen Bereich. Mit individueller Satzung und fachlicher Begleitung liegen die Gründungskosten als Größenordnung ab rund 1.000 Euro aufwärts, bei umfangreicher Beratung auch im vierstelligen Bereich. Kalkuliere zusätzlich eine Reserve für laufende Pflichtkosten ein – etwa für Steuerberater, Jahresabschluss und IHK-Beitrag. Genau diese laufenden Kosten vergessen viele Erstgründer bei der Budgetplanung.
Drei dieser laufenden Pflichtposten verdienen einen genaueren Blick, weil sie die GmbH dauerhaft vom Einzelunternehmen unterscheiden: Erstens die Bilanzierungspflicht – du musst jährlich einen Jahresabschluss erstellen und ihn elektronisch beim Unternehmensregister einreichen; Fristversäumnisse können mit Ordnungsgeld geahndet werden. Zweitens die Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag sind für Kapitalgesellschaften Pflicht, dazu kommen laufende Umsatzsteuervoranmeldungen. Drittens der IHK-Beitrag, der je nach Kammerbezirk und Gewinn aus Grundbeitrag und Umlage besteht. Alle drei Punkte bedeuten entweder eigenen Aufwand oder Steuerberaterkosten – plane sie von Anfang an als feste Jahrespositionen ein, nicht als Überraschung.

Schritt für Schritt: Vom Gesellschaftsvertrag zur Gewerbeanmeldung
Der Ablauf einer Solo-Gründung folgt einer festen Reihenfolge. Plane vom ersten Vertragsentwurf bis zur Eintragung typischerweise einige Wochen ein – die Dauer hängt vor allem von Notarterminen, der Kontoeröffnung und dem zuständigen Registergericht ab. So gehst du vor:
- Grundlagen festlegen: Lege Firmennamen, Sitz und Unternehmensgegenstand fest. Prüfe den Namen vorab – etwa über einen Namenscheck bei deiner IHK –, damit er nicht bereits vergeben ist oder Verwechslungen drohen.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Wähle zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung (Details dazu im nächsten Abschnitt).
- Notartermin und Beurkundung: Der Notar beurkundet Vertrag beziehungsweise Musterprotokoll, deine Bestellung zum Geschäftsführer und die Anmeldung zum Handelsregister.
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen: Zahle mindestens 12.500 Euro ein und lasse dir den Eingang bestätigen – der Nachweis geht an den Notar. Rechne hier mit Wartezeit, besonders bei Online-Banken.
- Eintragung ins Handelsregister: Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Amtsgericht ein. Mit der Eintragung existiert deine GmbH offiziell.
- Gewerbeanmeldung: Bei gewerblicher Tätigkeit meldest du das Unternehmen beim Gewerbeamt am Firmensitz an. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
- Finanzamt und Formalien: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus; die IHK-Mitgliedschaft läuft bei Gewerbebetrieben automatisch. Melde dich außerdem bei der Berufsgenossenschaft und kläre deinen Status in der Sozialversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Transparenzregister-Meldung: Als Alleingesellschafter bist du der wirtschaftlich Berechtigte deiner GmbH und musst dich elektronisch ans Transparenzregister melden. Seit die frühere automatische Übernahme aus dem Handelsregister (Mitteilungsfiktion) abgeschafft wurde, ist das eine eigenständige Pflicht – Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wenn Schritt 5 abgeschlossen ist, solltest du größere Verpflichtungen eingehen. Alles, was du vor der Eintragung unterschreibst, läuft auf dein persönliches Risiko.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
Das Musterprotokoll ist ein standardisiertes Vertragsmuster nach § 2 Abs. 1a GmbHG – gedacht für einfache Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Für dich als Solo-Gründer passt das formal perfekt, und es ist spürbar günstiger und schneller als eine individuelle Satzung. Der Haken: Das Muster lässt keine eigenen Klauseln zu, etwa zur Nachfolge, zu Wettbewerbsverboten oder zur Gewinnverwendung. Und es enthält keine Befreiung von § 181 BGB – ein Punkt, der für Alleingesellschafter-Geschäftsführer praktisch wichtig ist. Eine individuelle Satzung kostet mehr Notarhonorar, erlaubt aber genau solche Sonderregelungen. Wer von Anfang an besondere Regelungen braucht oder sie absehbar brauchen wird, fährt mit einer individuellen Satzung meist besser.
Zwei Aspekte helfen bei der Entscheidung zusätzlich: Erstens ist das Musterprotokoll keine Einbahnstraße – als Alleingesellschafter kannst du später per Gesellschafterbeschluss auf eine individuelle Satzung umstellen, allerdings erneut mit Notartermin, Eintragung und den entsprechenden Gebühren. Zweitens lassen sich manche Klauseln grundsätzlich nur individuell regeln, etwa die Vinkulierung, bei der Geschäftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen. Wer absehbar Investoren aufnehmen oder Anteile veräußern will – und dafür etwa mit unserem Unternehmenswert-Rechner den Wert der Gesellschaft bestimmt –, sollte die Satzungsgestaltung daher von Anfang an mitdenken, statt sie später unter Zeitdruck nachrüsten zu müssen.

Förderung und Alternativen: UG als Einstieg
25.000 Euro Stammkapital sind für viele Solo-Gründer die eigentliche Hürde. Die naheliegendste Alternative ist die Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG, oft „Mini-GmbH“ genannt. Sie funktioniert wie eine GmbH mit kleinerem Startkapital: Theoretisch reicht 1 Euro Stammkapital, sinnvoll sind aber vierstellige Beträge, damit die Anlaufkosten nicht sofort zur Insolvenz führen. Der Preis der geringen Einlage: Die UG muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten, bis 25.000 Euro angespart sind – dann steht die Umwandlung in eine reguläre GmbH frei. Außerdem muss der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ im Firmennamen stehen, was im Geschäftsverkehr gern als Signal für geringe Kapitalausstattung gelesen wird.
Formal unterscheidet sich die Gründung kaum: Auch die UG braucht Notar, Geschäftskonto und Handelsregister. Der Unterschied liegt in der Einzahlung – sie muss bei der UG vollständig und in bar erfolgen, Teileinzahlungen wie bei der GmbH sind ausgeschlossen.
Wenn dir das Stammkapital ganz oder teilweise fehlt, gibt es mehrere Finanzierungswege, die sich auch kombinieren lassen – vom Bootstrapping deines Startups ganz ohne Fremdkapital bis zu klassischen Förderprogrammen:
- Förderkredite: Programme wie das StartGeld der KfW finanzieren Gründungs- und Investitionskosten. Beantragt wird grundsätzlich über deine Hausbank; bei einigen Programmen übernimmt der Fördergeber einen Teil des Ausfallrisikos der Bank (Haftungsfreistellung), was die Kreditvergabe für Gründer ohne klassische Sicherheiten erleichtert.
- Bürgschaftsbanken: Reichen deine Sicherheiten für ein reguläres Darlehen nicht aus, können die Bürgschaftsbanken der Bundesländer gegenüber der Bank bürgen – Voraussetzung ist ein tragfähiges Geschäftskonzept.
- Mikrokredite: Für kleinere Summen vergeben Mikrofinanz-Institute Kredite in vereinfachten Verfahren. Sie eignen sich eher für Anlaufkosten als fürs komplette Stammkapital.
Praktisch alle diese Wege setzen einen belastbaren Businessplan mit Finanzplanung voraus – rechne dafür Vorlaufzeit ein und starte die Antragstellung idealerweise vor dem Notartermin. Eine kostenfreie Erstorientierung bieten die Gründerberatungen der IHK und staatliche Beratungsprogramme. Unabhängig vom Weg gilt: Das Stammkapital muss bei der Anmeldung nachweisbar auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Wie du es vorher finanziert hast, ist deine Entscheidung.
Insichgeschäft und Befreiung von § 181 BGB
Ein Detail, das viele Gründungsratgeber auslassen – für dich als Solo-Gründer aber zentral ist: Als Alleingesellschafter-Geschäftsführer vertrittst du die GmbH nach außen und bist gleichzeitig dein eigener Vertragspartner. Das Paradebeispiel ist dein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Du schließt ihn als Privatperson mit der GmbH – vertreten durch dich selbst.
Genau das regelt § 181 BGB: Ein sogenanntes Insichgeschäft – ein Rechtsgeschäft, das jemand mit sich selbst im Namen eines anderen schließt – ist grundsätzlich verboten und damit schwebend unwirksam. Die Logik dahinter: Bei Verträgen mit sich selbst fehlt die Kontrolle durch eine zweite Person, Interessenkonflikte sind vorprogrammiert.
Und die Situation ist in deinem Gründeralltag keine Ausnahme, sondern Routine. Typische Insichgeschäfte der Ein-Personen-GmbH sind:
- dein Anstellungsvertrag als Geschäftsführer (der Klassiker),
- Darlehen zwischen dir und der Gesellschaft – in beide Richtungen,
- der Verkauf privater Gegenstände an die GmbH, etwa dein bisheriges Betriebsfahrzeug oder deine Büroausstattung,
- ein Mietvertrag, wenn du Räume oder dein Homeoffice an die Gesellschaft vermietest.
Ohne wirksame Befreiung blieben solche Verträge zunächst in der Schwebe und müssten nachträglich genehmigt werden – bis dahin ist unklar, ob sie überhaupt gelten. Ausnahmen vom Verbot gibt es nur in engen Fällen, etwa wenn ein Geschäft dir als Privatperson ausschließlich rechtliche Vorteile bringt oder lediglich eine bereits bestehende Verbindlichkeit erfüllt wird. Darauf willst du dich in der Praxis aber nicht verlassen, sondern die Befreiung sauber in der Satzung verankern.
Die Lösung ist ein Standardsatz in der Satzung: „Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“ Mit dieser Klausel darfst du wirksam Verträge zwischen dir und deiner GmbH schließen. Drei Praxispunkte solltest du kennen:
- Das Musterprotokoll enthält diese Befreiung nicht. Wer mit Musterprotokoll gründet, muss sie per Satzungsänderung nachrüsten – wieder mit Notartermin und Gebühren.
- Die Befreiung sollte schon bei der Gründung in der Satzung stehen; sie wird mit ins Handelsregister eingetragen.
- Auch mit Befreiung gilt: Halte Gehalt und Konditionen deines Anstellungsvertrags schriftlich fest und wähle sie fremdüblich, sonst drohen Diskussionen mit dem Finanzamt über verdeckte Gewinnausschüttungen.
Sprich den Punkt beim Notartermin aktiv an. Die Formulierung ist Routine – aber nur, wenn sie tatsächlich im Dokument landet.
Häufige Fehler bei der Ein-Personen-GmbH-Gründung
Die meisten Probleme entstehen nicht durch komplizierte Rechtsfragen, sondern durch vermeidbare Flüchtigkeitsfehler. Diese Punkte solltest du auf dem Schirm haben:
- Befreiung von § 181 BGB vergessen: Ohne sie ist dein Anstellungsvertrag angreifbar – die nachträgliche Satzungsänderung kostet extra Notar- und Registergebühren.
- Musterprotokoll trotz Sonderfall: Wer individuelle Regelungen braucht, aber das starre Muster nutzt, muss später teuer anpassen.
- Stammkapital nicht verfügbar: Die 12.500 Euro müssen bei der Anmeldung nachweisbar auf dem Gesellschaftskonto liegen. Kontoeröffnungen dauern oft länger als gedacht – starte sie früh.
- Stammkapital mit dem Privatkonto verwechselt: Die 25.000 Euro gehören der Gesellschaft, nicht dir. Du darfst sie für Betriebsausgaben einsetzen, aber nicht beliebig privat entnehmen – willkürliche Überweisungen aufs eigene Konto können steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden und die saubere Vermögenstrennung gefährden.
- Verträge vor der Eintragung: Bis zum Handelsregistereintrag handelst du für eine GmbH in Gründung und haftest persönlich. Große Verpflichtungen gehören in die Zeit nach der Eintragung.
- Sacheinlagen falsch bewertet: Überhöhte Wertansätze für eingebrachte Gegenstände können zur persönlichen Haftung führen, wenn der tatsächliche Wert das Stammkapital nicht deckt.
- Formalien nach der Eintragung verschlafen: Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Berufsgenossenschaft haben Fristen – Verzögerungen bringen Ärger mit dem Finanzamt.
- Transparenzregister-Meldung versäumt: Die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten ist keine Formsache, sondern Pflicht – wer sie vergisst, riskiert ein Bußgeld. Hake sie direkt nach der Handelsregistereintragung ab.
- Laufende Kosten unterschätzt: Bilanzierungspflicht, Steuererklärungen und IHK-Beiträge kosten Jahr für Jahr Geld. Plane eine Rücklage ab dem ersten Monat.
Der teuerste Fehler ist selten der offensichtliche. Eine halbe Stunde Beratung vor der Beurkundung ist fast immer günstiger als eine Satzungsänderung danach.
Für wen lohnt sich die Ein-Personen-GmbH?
Der Hauptvorteil liegt auf der Hand: Du haftest grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Dein Privatvermögen bleibt bei Firmenpleiten außen vor – solange du private und geschäftliche Finanzen sauber trennst und keine persönlichen Bürgschaften unterschreibst. Dazu kommen die steuerlichen Gestaltungsräume einer Kapitalgesellschaft: Gewinne können in der GmbH thesauriert werden, statt komplett deiner persönlichen Einkommensteuer zu unterliegen. Und im Geschäftsverkehr wirkt eine GmbH gegenüber Banken und größeren Kunden oft verbindlicher als ein Einzelunternehmen.
Auf der Kostenseite stehen das gebundene Stammkapital, der Formalismus aus Notar, Register und Bilanzierungspflicht sowie spürbar höhere laufende Kosten als beim Einzelunternehmen. Als grobe Orientierung kursiert in der Beratungspraxis die Faustregel, dass sich die Rechtsform vor allem ab einem spürbaren, regelmäßigen Gewinn lohnt – teilweise werden Werte ab etwa 100.000 Euro Jahresgewinn genannt. Wo deine Gewinnschwelle liegt, kannst du mit unserem Break-Even-Rechner überschlagen. Eine feste Grenze gibt es nicht: Wer ein hohes Haftungsrisiko trägt, etwa bei teuren Aufträgen oder mit Mitarbeitern, für den kann sich die GmbH auch bei kleineren Gewinnen rechnen. Umgekehrt ist für nebenberufliche Projekte mit wenig Umsatz und überschaubarem Risiko oft das Einzelunternehmen oder die UG der pragmatischere Einstieg.
Einen Sonderfall solltest du außerdem kennen: Als Alleingesellschafter-Geschäftsführer bestimmst du die Geschicke der Gesellschaft selbst und giltst sozialversicherungsrechtlich in der Regel nicht als abhängig beschäftigt. Auf dein Geschäftsführergehalt fallen dann keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung an – Vorteil und Risiko zugleich, denn du musst privat vorsorgen. Ob diese Einstufung in deinem Fall zutrifft, klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung; das lohnt sich, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.
Prüfe die Entscheidung idealerweise mit einem Steuerberater, bevor du den Notartermin vereinbarst – die Rechtsform später zu wechseln ist deutlich aufwendiger als gleich richtig zu starten.
FAQ zur GmbH-Gründung als Einzelperson
Kann ich als einzige Person eine GmbH gründen?
Ja. Das GmbH-Gesetz erlaubt die Gründung durch eine einzige Person; diese Variante heißt Ein-Personen-GmbH. Du übernimmst dabei alle Geschäftsanteile und kannst dich zugleich selbst zum Geschäftsführer bestellen.
Wie viel Startkapital brauche ich mindestens?
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro, von dem bei der Anmeldung mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt sein muss (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Hinzu kommen die Gründungskosten für Notar, Register und gegebenenfalls Beratung – als Größenordnung ab rund 1.000 Euro aufwärts (Stand 2026).
Muss ich zwingend selbst Geschäftsführer sein?
Nein. Gesellschafter und Geschäftsführer sind zwei verschiedene Rollen. Du kannst alleiniger Gesellschafter bleiben und eine externe Person als Geschäftsführer bestellen. In der Praxis übernehmen Solo-Gründer beide Rollen meist selbst.
Was kostet die Gründung insgesamt in etwa?
Mit Musterprotokoll und ohne Beratung liegen die reinen Gründungskosten typischerweise im mittleren dreistelligen Bereich. Mit individueller Satzung und fachlicher Begleitung solltest du als Größenordnung ab rund 1.000 Euro aufwärts rechnen, bei umfangreicher Beratung auch deutlich mehr (Stand 2026). Das Stammkapital kommt hinzu, bleibt aber Vermögen deiner GmbH.
Lohnt sich eine UG statt einer GmbH als Einstieg?
Wenn dir das Stammkapital fehlt, kann die UG (haftungsbeschränkt) der passende Zwischenschritt sein: Sie kommt mit deutlich weniger Startkapital aus, muss dafür ein Viertel des Jahresüberschusses als Rücklage bilden, bis die 25.000 Euro einer regulären GmbH erreicht sind. Wer genug Eigenkapital hat, gründet gleich die GmbH und spart sich die spätere Umwandlung.
Dein nächster Schritt: Vereinbare frühzeitig einen Notartermin und hole dir bei Bedarf steuerliche Unterstützung, bevor Satzung und Anmeldung besiegelt sind. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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