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Recht

DPMA: Was das Deutsche Patent- und Markenamt für Gründer bedeutet

Pitchdeck Magazin Redaktion·
Modernes Industriegebäude mit großer Metallfassade unter klarem Himmel.
Bild von Erik Schereder auf Pexels

Das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ist die Bundesoberbehörde für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Es prüft und registriert Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs und verwaltet diese gewerblichen Schutzrechte. Für Gründer ist das DPMA damit die zentrale Anlaufstelle, um Markennamen, Logos und Erfindungen rechtlich abzusichern.

Wer ein Startup aufbaut, kommt an dieser Behörde kaum vorbei: Der Firmenname, das Logo, vielleicht auch eine technische Erfindung – all das lässt sich als gewerbliches Schutzrecht anmelden. Spätestens wenn du Investoren finden willst, fragen sie nach geschützten Assets; eine eingetragene Marke gehört bei vielen Startups zum Pflichtprogramm. Dieser Guide erklärt, wofür du das DPMA konkret brauchst, wie eine Markenanmeldung abläuft, welche Recherche vorab sinnvoll ist und mit welchen Gebühren du rechnen musst.

Die wichtigsten Antworten in Kürze:

  • Das DPMA ist für Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Topografien zuständig – jeweils mit Schutzwirkung für Deutschland.
  • Die Markenanmeldung läuft online über DPMAdirektWeb und ist damit günstiger als in Papierform.
  • Die Anmeldegebühr für eine Marke beträgt elektronisch 290 Euro und umfasst bis zu drei Klassen (Stand: Juli 2026).
  • Eine Patentanmeldung kostet elektronisch ab 40 Euro; die amtliche Recherche schlägt mit 300 Euro zu Buche.
  • Nach jeder Anmeldung Vorsicht: Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen und Fake-Rechnungen Dritter.

Was macht das DPMA – Zuständigkeiten im Überblick

Das Deutsche Patent- und Markenamt mit Sitz in München ist die zentrale Behörde für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und unterhält neben der Zentrale in München eine Dienststelle in Jena sowie das Informations- und Dienstleistungszentrum in Berlin. Für Gründer ist vor allem wichtig, welche Schutzrechte das Amt überhaupt vergibt – und wofür es nicht zuständig ist.

Fünf Schutzrechtsarten fallen in die Zuständigkeit des DPMA:

  • Marken: Zeichen wie Wörter, Logos, Slogans oder Kombinationen daraus, die deine Produkte und Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden. Der Schutz gilt zunächst zehn Jahre ab Anmeldetag und lässt sich beliebig oft verlängern – für die meisten Startups das wichtigste Schutzrecht überhaupt.
  • Patente: Schutz für technische Erfindungen, die neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das DPMA prüft Patente inhaltlich; die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre. Von Prüfungsantrag bis zur Erteilung vergehen im Schnitt gut drei Jahre – plane diese Zeit in deine IP-Strategie ein. Typisch für Hardware-Startups, Verfahrenstechnik oder technisch umsetzbare Innovationen.
  • Gebrauchsmuster: Der kleine Bruder des Patents: schneller und günstiger, weil das Amt die Erfindung bei der Eintragung nicht inhaltlich prüft – die Eintragung erfolgt daher oft innerhalb weniger Monate. Die Schutzdauer liegt bei maximal zehn Jahren; reine Verfahren lassen sich nicht als Gebrauchsmuster schützen.
  • Designs: Schutz für die äußere Erscheinungsform eines Produkts – etwa Form, Farbe, Linienführung oder Oberflächenstruktur. Eingetragene Designs lassen sich bis zu 25 Jahre aufrechterhalten, relevant etwa für Produktdesign, Verpackungen oder grafische Oberflächen.
  • Topografien: Dreidimensionale Strukturen integrierter Schaltkreise, also das Layout von Halbleiterchips. Für die meisten Gründer eine Nische, im Halbleiter- und Hardware-Bereich aber relevant.

Wie groß der Zulauf ist, zeigen die offiziellen Statistiken des DPMA: Allein im Jahr 2025 gingen rund 96.000 Markenanmeldungen ein – knapp 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Patenten zählte das Amt 2024 knapp 60.000 Anmeldungen. Für dich heißt das: Die Register sind voll, und die Gefahr von Kollisionen wächst – ein weiterer Grund, die Recherche vor der Anmeldung ernst zu nehmen.

Zwei Punkte solltest du dir merken: Erstens ist das DPMA nur für nationalen Schutz zuständig. Wer eine Marke für die gesamte EU will, meldet eine Unionsmarke beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante; internationale Registrierungen laufen über das Madrider System, bei dem das DPMA als Vermittlungsstelle auftritt. Zweitens prüft das Amt bei Marken nur sogenannte absolute Schutzhindernisse – etwa fehlende Unterscheidungskraft. Ob deine Marke mit älteren Rechten kollidiert, kontrolliert niemand automatisch. Genau deshalb ist die Recherche vor der Anmeldung so wichtig.

Markenanmeldung beim DPMA: Schritt für Schritt

Die Markenanmeldung ist der Klassiker unter den DPMA-Verfahren und für die meisten Gründer der erste Kontakt mit dem Amt. Der Ablauf ist gut strukturiert – wenn du ihn einmal verstanden hast, vermeidest du die typischen Anfängerfehler. So gehst du vor:

  • Markenrecherche vorab. Prüfe, ob dein Wunschname oder ein ähnliches Zeichen schon eingetragen ist – etwa in der kostenlosen Datenbank DPMAregister. Recherchiere auch im Web, in Branchenverzeichnissen und auf Social Media, denn das DPMA sucht nicht automatisch nach Kollisionen mit älteren Marken.
  • Markenform festlegen. Entscheide dich zwischen Wortmarke (reine Buchstabenfolge, maximal flexibel), Bildmarke (reine Grafik) und Wort-/Bildmarke (Kombination aus Name und Logo). Für die meisten Startups ist die Wortmarke die stärkste Basis, weil sie unabhängig vom konkreten Design schützt.
  • Waren- und Dienstleistungsklassen bestimmen. Du meldest die Marke für konkrete Produkte und Leistungen an, sortiert in 45 Klassen der Nizza-Klassifikation. Wichtig: Das Verzeichnis lässt sich nach der Anmeldung nur einschränken, nicht erweitern. Wähle aber auch nicht zu breit – nicht benutzte Klassen können nach fünf Jahren angegriffen werden.
  • Anmeldung einreichen. Am schnellsten geht es elektronisch über DPMAdirektWeb, das dich signaturfrei durch die Anwendung führt. Alternativ ist die Anmeldung in Papierform möglich, kostet aber zehn Euro mehr.
  • Die Anmeldegebühr zahlen. Die Markenstelle bearbeitet deine Anmeldung erst, wenn die Gebühr vollständig auf dem Konto der Bundeskasse eingegangen ist. Konkret hast du dafür drei Monate ab Anmeldetag Zeit; geht die Gebühr nicht fristgerecht ein, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Zahlst du zu spät, riskierst du den Anmeldetag – und der ist entscheidend für den Rang deiner Marke.
  • Prüfung durch die Markenstelle. Das Amt prüft, ob Anmelder, Marke und Warenverzeichnis vollständig angegeben sind, und ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben. Gegen einen Aufpreis von 200 Euro kannst du eine beschleunigte Prüfung beantragen.
  • Eintragung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Ab dann läuft eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen können. Bleibt ein Widerspruch aus, ist deine Marke stabil eingetragen.

Die drei häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung: einen rein beschreibenden Namen wählen, den die Markenstelle abweisen muss; die Recherche überspringen und später Ärger mit Inhabern älterer Rechte riskieren; und das Warenverzeichnis zu knapp fassen, obwohl ein Nachbessern nicht mehr möglich ist.

Bis zur Eintragung vergehen in der Regel einige Monate – mit beschleunigter Prüfung deutlich weniger. Die Marke besteht ab der Eintragung; die zehnjährige Schutzdauer wird ab Anmeldetag gerechnet und lässt sich gegen eine Verlängerungsgebühr beliebig oft um je weitere zehn Jahre fortschreiben. Die folgende Infografik fasst die sieben Schritte noch einmal kompakt zusammen.

Infografik: Ablauf der Markenanmeldung beim DPMA in sieben Schritten – von der Markenrecherche über die Anmeldung bei DPMAdirektWeb bis zur Eintragung und Widerspruchsfrist

Patent- und Designrecherche für Gründer

Bevor du Gebühren zahlst, solltest du wissen, was schon geschützt ist. Eine saubere Recherche verhindert drei teure Fehler: die Abweisung deiner Anmeldung, Widersprüche von Inhabern älterer Rechte und im schlimmsten Fall Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen. Für die Recherche stellt das DPMA mehrere Datenbanken bereit:

  • DPMAregister: Die kostenlose Registersuche des Amts für Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs. Hier siehst du, welche Zeichen angemeldet oder eingetragen sind, inklusive Inhaber, Klassen und Rechtsstand – die erste Anlaufstelle für deine Markenrecherche. Zur Auswahl stehen eine einfache Suche für Einsteiger und eine Expertenrecherche, mit der du gezielt nach Feldern wie Inhaber, Klassen oder Rechtsstand filterst.
  • DEPATISnet: Die Patentdatenbank des DPMA mit Zugriff auf Patentschriften aus aller Welt. Ideal, um den Stand der Technik zu prüfen, bevor du eine Erfindung anmeldest oder in die Entwicklung investierst.
  • Amtliche Recherche gegen Gebühr: Auf Antrag recherchiert das DPMA selbst – für Patente kostet das 300 Euro, für Gebrauchsmuster 250 Euro. Das Ergebnis ist eine fundierte Trefferliste zum Stand der Technik.

In der Praxis suchst du in DPMAregister nach deinem Wunschnamen, nach Inhabern und nach Klassen – und achtest dabei auch auf ähnliche Schreibweisen und Wortspiele, denn nicht nur identische Zeichen können kollidieren. Wichtig ist außerdem die Einordnung: Die kostenlosen Datenbanken ersetzen keine vollständige Kollisionsrecherche. Bei Patenten hängt alles von einer gründlichen Stand-der-Technik-Suche ab. Wer unsicher ist oder viel aufs Spiel setzt, holt sich professionelle Rechercheunterstützung. Ergänzend lohnt der Blick ins Handelsregister und auf die Verfügbarkeit passender Domains, denn ein freier Markeneintrag allein garantiert noch keinen freien Namen im Markt.

Für den Blick über Deutschland hinaus nutzt du TMview, die kostenlose Datenbank des EUIPO: Dort findest du Unionsmarken und die Marken zahlreicher nationaler Ämter in einer gemeinsamen Suche. Weltweit ergänzt die Global Brand Database der WIPO deine Recherche. Beide Tools sind besonders dann wichtig, wenn du deine Marke später international ausdehnen willst – denn ein freies Register in Deutschland sagt nichts über kollidierende Rechte in Österreich, der Schweiz oder der übrigen EU aus.

DPMA-Gebühren: Kosten und Ablauf im Überblick

Die Gebühren des DPMA sind gesetzlich festgelegt und damit transparent – sie ergeben sich aus dem Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts. Grundsätzlich gilt: Die elektronische Anmeldung ist günstiger als die Papierform. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Positionen für Gründer auf Basis des offiziellen Kostenmerkblatts des DPMA (Stand: Juli 2026):

LeistungKosten-GrößenordnungBearbeitungsweg
Markenanmeldung elektronisch (bis zu 3 Klassen)ca. 290 Euroonline via DPMAdirektWeb
Markenanmeldung in Papierform (bis zu 3 Klassen)ca. 300 Europostalisch
Jede weitere Klasse ab der 4.ca. 100 Euro je Klasseonline oder postalisch
Beschleunigte Prüfung der Markenanmeldungca. 200 Euroonline oder postalisch
Patentanmeldung elektronisch (inkl. 10 Patentansprüche)ca. 40 Euroonline
Patentrecherche durch das DPMAca. 300 Euroonline oder postalisch
Gebrauchsmusteranmeldung elektronischca. 30 Euroonline
Designanmeldung elektronischca. 60 Euroonline
Verlängerung der Marke um 10 Jahre (bis zu 3 Klassen)ca. 750 Euroonline oder postalisch

Die Klassenlogik bei der Marke ist der Punkt, den viele Gründer unterschätzen: In der Grundgebühr sind bis zu drei Klassen enthalten. Meldest du deine Marke für vier Klassen an, zahlst du 290 Euro plus 100 Euro, also 390 Euro. Plane das Verzeichnis deshalb von Anfang an sauber – zu breit wird teuer, zu schmal lässt Schutzlücken.

Neben den Anmeldegebühren solltest du die laufenden Kosten im Blick haben: Marken bleiben zehn Jahre geschützt und werden erst bei der Verlängerung wieder fällig. Bei Patenten dagegen steigen die Jahresgebühren mit der Laufzeit – sie beginnen im dritten Jahr bei 70 Euro und klettern bis auf gut 2.000 Euro im zwanzigsten Jahr. Gerade wenn du dein Startup per Bootstrapping ohne Fremdkapital aufbaust, rechne immer mit den Gesamtkosten über die geplante Schutzdauer, nicht nur mit der Anmeldegebühr.

Gezahlt wird per Überweisung oder SEPA-Lastschrift auf das Konto der Bundeskasse; Kreditkarte oder PayPal akzeptiert das DPMA nicht. Achte auf den vollständigen Verwendungszweck mit deinem Aktenzeichen, damit das Amt den Zahlungseingang der richtigen Anmeldung zuordnen kann – eine fehlerhafte Angabe kann die Bearbeitung verzögern.

Wichtig – Vorsicht bei Rechnungen von Dritten: Nach der Veröffentlichung deiner Anmeldung kann es passieren, dass du Post von amtlich klingenden Firmen erhältst, die Zahlungen für angebliche Registereinträge fordern. Das DPMA warnt ausdrücklich vor solchen irreführenden Zahlungsaufforderungen. Amtliche Gebühren zahlst du ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse, das dir das Amt selbst nennt – nicht an private Absender.

Brauchst du anwaltliche Unterstützung für die Anmeldung?

Grundsätzlich nein: Wer seinen Sitz in Deutschland hat, kann Marken, Patente und Designs beim DPMA selbst anmelden – eine anwaltliche Vertretung ist dafür nicht vorgeschrieben. Die Online-Anwendungen führen Schritt für Schritt durch das Formular, und für Standardfälle wie eine einfache Wortmarke in ein, zwei Klassen kommen die meisten Gründer allein zurecht.

Komplexer wird es, sobald mehr auf dem Spiel steht. Eine professionelle Kollisionsrecherche, ein laufendes Widerspruchsverfahren, die internationale Ausdehnung deiner Marke oder eine durchdachte Klassenstrategie sind typische Fälle, in denen sich die Begleitung durch einen Anwalt für Markenrecht lohnt. Bei Patenten und Gebrauchsmustern ist wegen der technischen Anspruchsformulierung häufig patentanwaltliche Unterstützung sinnvoll – eine schlecht formulierte Patentanmeldung lässt sich später nicht mehr nachbessern. Eine kostenfreie Erstorientierung ohne Anwaltskosten bieten außerdem die Patentinformationszentren in vielen deutschen Städten sowie das Informations- und Dienstleistungszentrum des DPMA in Berlin – sie erklären Verfahren und Recherchemöglichkeiten, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

Und ganz nüchtern betrachtet: Die Anmeldegebühr für eine Marke liegt bei 290 Euro. Fehler bei Klassen, Recherche oder Schutzumfang können deutlich teurer werden als eine einmalige Beratung. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – im Einzelfall solltest du deine Situation von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einschätzen lassen.

FAQ zum DPMA

Was ist das DPMA?

Das DPMA ist das Deutsche Patent- und Markenamt, die Bundesoberbehörde für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland mit Sitz in München. Es prüft und vergibt Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs und führt die öffentlichen Register zu diesen Schutzrechten. Für Unternehmen und Gründer ist es die zentrale Anlaufstelle, wenn Name, Logo, Produktdesign oder technische Erfindung rechtlich geschützt werden sollen.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?

Das hängt vom Verfahren ab. Nach Einreichung und Gebühreneingang prüft die Markenstelle deine Anmeldung; bis zur Eintragung vergehen üblicherweise einige Monate. Mit der beschleunigten Prüfung für 200 Euro geht es deutlich schneller. Bedenke außerdem die dreimonatige Widerspruchsfrist nach der Veröffentlichung: Erst wenn sie ohne Widerspruch abläuft, ist deine Marke endgültig stabil. Plane den Schutz deshalb früh in deine Launch-Strategie ein.

Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA?

Die elektronische Anmeldung kostet 290 Euro und umfasst bis zu drei Klassen; in Papierform sind es 300 Euro. Jede weitere Klasse ab der vierten schlägt mit 100 Euro zu Buche (Stand: Juli 2026). Kommen Extras wie die beschleunigte Prüfung dazu, steigt der Preis entsprechend. Die Gebühr deckt das Anmeldeverfahren ab – wird die Marke am Ende nicht eingetragen, wird sie nicht erstattet.

Ist die Markenrecherche beim DPMA kostenlos?

Ja und nein: Die Recherche in den Datenbanken des Amts ist kostenlos. Über DPMAregister kannst du selbst nach angemeldeten und eingetragenen Marken suchen, ohne einen Cent zu zahlen. Eine amtliche Recherche als Dienstleistung bietet das DPMA dagegen nur für Patente (300 Euro) und Gebrauchsmuster (250 Euro) an. Für eine tiefergehende Marken-Kollisionsrecherche brauchst du spezialisierte Recherchedienste oder anwaltliche Unterstützung.

Was tun, wenn nach der Anmeldung eine Rechnung einer unbekannten Firma kommt?

Nicht zahlen und genau hinsehen. Weil Anmeldungen öffentlich veröffentlicht werden, versenden Dritte gezielt irreführende Angebote und Zahlungsaufforderungen an Anmelder – das DPMA warnt offiziell vor dieser Masche. Amtliche Gebühren gehen ausschließlich an die Bundeskasse, und das Amt stellt seine Forderungen selbst. Im Zweifel prüfe den Absender auf den offiziellen Seiten des DPMA oder frage beim Kundenservice des Amts nach, bevor du irgendetwas überweist.

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